Das Steuersystem in Deutschland ist nicht wirklich einfach zu verstehen und durchzublicken, daher ziehen sehr viele Anleger oder Investoren einen Experten herbei, wenn es um die Versteuerung des eigenen Ertrages oder gar um die alljährliche Steuererklärung geht.
Viele Anleger wünschen sich deshalb einfachere strukturierte Reglungen, die nicht zu Verwirrungen sorgt.
Es ist wichtig, dass Anleger wissen worauf sie sich einlassen, wenn sie vorhaben in Aktien zu investieren oder zu traden. Denn wenn einmal ein Gewinn auf dem Konto aufzufinden ist, muss dieses nämlich auch ordnungsgemäß versteuert werden.
Was ist denn nun zu beachten, bei all diesen Reglungen im Jahr 2024? Was hat sich in den letzten Jahren verändert und was wird sich wahrscheinlich noch verändern?
Unsere Empfehlung: Investieren mit eToro
- 0% Gebühren beim Investieren in Aktien und ETFs
- Apps für Android & iOS erlauben mobilen Zugriff auf Depot
- Platzhirsch auf dem Broker Markt mit zahlreichen Features
Inhaltsverzeichnis
Verabschiedung der Spekulationssteuer
Durch den Gewinn von Aktien lässt sich immer noch viel Geld erzielen, jedoch haben sich einige Dinge bezüglich des Finanzmarktes geändert.
Anleger und Investoren scheinen ein wenig abgeschreckt zu sein von den vielen Abzügen, den ihnen bevorstehen. In Deutschland gilt schon seit 2009, dass Gewinne aus Aktien versteuert werden müssen, da sie Kapitalerträge sind.
Die Spekulationssteuer wurde verabschiedet und die Abgeltungssteuer bezieht sich nun auf jenen Ertrag der Aktie. Für viele Investoren spielt dies eine Riesen große Rolle, da ihr erspartes Geld leider versteuert werden muss.
Müssen sich also Anleger Gedanken machen, um eine verstärkte Versteuerung ihrer Gewinne? Was für ein Ausmaß würde dies für die Investoren haben? Nun zumal gibt es Anforderungen von den Investoren selbst, über eine übergreifende Spekulationsfrist auf die Aktien.
Das bedeutet, dass dies ein Vorteil für Kleinanleger sein könnte. Es gibt den Anlegern die Möglichkeit nicht so viel ihres Ertrages versteuern zu müssen.
Die Rechtslage im Moment sieht wie folgt aus: Die Abgeltungssteuer entspricht ca. 25 % aller Kapitalerträge. Hinzu kommen Zinsen und Dividenden, jedoch aber auch Kursgewinne sowie ein Zuschlag der Kirchengebühr (wenn zutreffend) und ein Solidaritätszuschlag. Im Allgemeinen heißt dies, dass alle Verluste und Ausgaben oder Gebühren von dem Gewinn abgezogen werden dürfen.
Der Anleger muss den Rest, der über dem Freibetrag liegt, selbst versteuern. Der Steuerabzug liegt nicht mehr in der Hand des Anlegers selbst, sondern der Betrag wird direkt von der Bank oder dem Broker abgezogen. Die Bank oder der Broker schicken das Geld wiederum direkt an das Finanzamt, so muss sich der Anleger darum nicht kümmern.
Viele Anleger sehen, dass als einen positiven Aspekt an, da sie so keine Angaben bei ihrer Steuererklärung machen müssen. Experten gehen davon aus, dass die Spekulationssteuer so wie wir sie heute kennen, bald nicht mehr existieren wird.
Aktien Spekulationsfrist – für wen ist sie relevant?
Für wen ist denn nun eigentlich noch die Spekulationsfrist relevant? Viele Anleger sprechen immer noch über die Spekulationsfrist. Doch ist diese nicht eigentlich total veraltet oder gar abgeschafft worden? Nach der alten Steuerregel galt, dass wen ein Anleger seine Wertpapiere länger als ein Jahr besaß, jegliche Gewinne für ihn steuerfrei blieben.
Nun hat sich die Rechtslage für die Investoren und Anleger drastisch verändert. Die alte Spekulationsfrist ist nur noch dann gültig, wenn ein Anleger noch Wertpapiere hält, die bis zum 31. Dezember 2008 erworben worden sind.
Wer also alte Wertpapiere besitzt, muss seine Kursgewinne glücklicherweise nicht versteuern. Wer noch alte Wertpapiere besitzt und mit dem Gedanken spielt sie verkaufen zu wollen, um dann im Nachhinein dieselbe Aktie wieder zu kaufen, sollte beachten, dass logischerweise zuerst der Teil der steuerfreien Aktie verkauft werden muss. Ansonsten gilt:
Die Spekulationsfrist ist in der Tat erstmal abgeschafft worden. Trotzdem können Verluste aus Aktien nur durch ihren Gewinn verrechnet werden und nicht durch ihre Zinseinnahmen. Wenn ein Anleger jedoch zu viel für seine Steuern bezahlt hat, kann er diese bei der Steuererklärung zurückfordern.
Unsere Empfehlung: Investieren mit eToro
- 0% Gebühren beim Investieren in Aktien und ETFs
- Apps für Android & iOS erlauben mobilen Zugriff auf Depot
- Platzhirsch auf dem Broker Markt mit zahlreichen Features
Werden weitere Änderungen der Spekulationssteuer kommen?
Wie schon erwähnt, gibt es immer häufiger unterschiedliche Meinungen zu den jetzigen Steuermaßnahmen und der Spekulationsfrist aus der Sicht der Anleger. Viele Anleger wünschen sich eine faire Versteuerung, wobei sie nicht allzu viel Geld verlieren.
Verständlich ist dieses Anlegen allerdings. Was bringt es ihnen, wenn sie all ihre Bemühungen und Zeit in eine Aktie hineinstecken, um dann zuzusehen, wie der Staat davon profitiert?
Häufig ist die Rede von einer sogenannten Stempelsteuer, die dann bei jedem Kauf und Verkauf anfallen würde. Das wäre wahrscheinlich das Ideal, wenn es nach den Anlegern gehen würde. Sie verlangen auch, dass die Kapitalerträge genauso behandelt werden wie jegliche andere Einkommen.
Die Erträge sollen mit dem gleichen Steuersatz versteuert werden. Auf der anderen Seite sollte man trotzdem nicht vergessen, dass der Staat und wir Menschen nun mal von den Steuern leben. Experten gehen davon aus, dass auch irgendwann die Spekulationssteuer angegangen werden könnte, doch dies ist noch nicht beschlossene Sache.
Diese Entscheidung würde dann für klein Verdiener nicht wirklich einen großen Unterschied machen, jedoch für jeden Großverdiener eine Menge ausmachen. Wenn der Gewinn der Aktie nun zur Einkommensteuer gerechnet wird, machen Anleger mit einer hohen Einkommensteuer größere Verluste als üblich.
Manche Anleger versuchen dies schon jetzt illegal zu umgehen. Sie wollen nicht so viel Geld an den Staat zahlen und suchen nach Alternativen. Das Internet ist voll von Tipps und Trick, wie man nun am besten unsere Steuern auf Aktien in Deutschland umgehen kann.
Das Finanzamt befürchtet daher, dass viele Anleger mit ihrem Gewinn ins Ausland flüchten werden und so die Dinge hinter ihrem Rücken ablaufen werden, da die momentane Lage jeden Anleger oder Investor erstmal abschrecken lässt.
Spekulationssteuer Aktien Freibetrag für kleinere Anleger
Durch die Abführung der Spekulationssteuer ist zu beachten, dass nun jeder seinen Aktiengewinn versteuern muss. Jedoch kleinere Anleger haben ein Freibetrag pro Jahr, welches sie nicht versteuern müssen.
Dieser Betrag liegt momentan pro Person bei 801 Euro. Anleger die Gewinne aus Aktien und ihren Anlagen machen konnten, können diesen Freibetrag bis zu 801 Euro pro Person nutzen. Es liegt in der Verantwortung der Anleger zu prüfen, ob sie den Freibetrag nutzen dürfen oder eben nicht.
Wenn der Freibetrag aus genutzt wird, besteht die Gefahr, dass der Freibetrag ansonsten weg fällt und der Gewinn viel höher versteuert werden könnte.
Das wäre natürlich ein purer Albtraum jeden Anlegers, daher ist es wichtig auf Nummer sicher zu gehen und alle Fakten zu checken, um zu schauen, ob sie sich für diesen Beitrag wirklich qualifizieren.
Unsere Empfehlung: Investieren mit eToro
- 0% Gebühren beim Investieren in Aktien und ETFs
- Apps für Android & iOS erlauben mobilen Zugriff auf Depot
- Platzhirsch auf dem Broker Markt mit zahlreichen Features
Wie wird der Freibetrag berechnet, bei einem Ehepaar oder eingetragene Partnerschaften?
Wie schon erwähnt bekommt jeder Anleger einen Freibetrag bis zu 801 Euro pro Jahr, wenn er sich bei dem Finanzamt meldet und sich für diesen Beitrag qualifizieren kann. Wenn nun ein gemeinsamer Antrag der Ehegatten oder eingetragenen Partnerschaften aufgestellt wird, können jeweils beide Partner diese 801 Euro zur Verfügung gestellt bekommen.
Dies wäre natürlich sehr ansprechend für die Anleger, da sie so viel mehr von dem Freibetrag profitieren können.
Wichtig hierbei ist, dass die Ehegatten oder Lebenspartner darauf achten, dass sie beide sich veranlagen lassen. Nur dann können sie auch beide die 801 Euro pro Jahr geltend machen.
Müssen verschenkte Aktien versteuert werden?
Wer würde sich nicht über eine geschenkte Aktie freuen? Wertpapiere sind eine sehr gute Geldquelle. Daher werden diese auch heute noch gerne verschenkt. Wenn sie eine Aktie geschenkt bekommen, muss diese erstmal nicht versteuert werden. Allerdings ist es sehr wichtig, dass das Finanzamt diese Aktie klar als „Schenkung“ deklariert.
Falls der Anleger dies nicht bei dem Finanzamt angibt, geht die Bank logischerweise davon aus, dass es sich um einen ganz normalen Aktienkauf handelt und versteuert diese Aktie. Es gibt noch eine wichtige Sache anzumerken, denn so einfach ist die ganze Schenkung doch nicht.
Die Spekulationssteuer wird auf den Ertrag der Aktie angesetzt. Geschaut wird dann erstmal wie hoch der Gewinn eigentlich ist, je nachdem wie hoch die Überschreitung des Freibetrags ist, wird diese Aktie versteuert.
Wie berechne ich die Spekulationssteuer auf Aktien aus dem Ausland?
Dies ist wirklich immer noch eine umstrittene Frage und auch eine der größten Unannehmlichkeiten des Staates und Finanzamtes.
Der Grund warum die Abgeltungsteuer abgeschafft worden ist, ist das zu viele Aktien im Ausland betrieben worden sind und dadurch auch ihre Gewinne. So konnte der Staat nicht mehr an den Steuern der Anleger profitieren und war ein wenig verärgert.
Das Ziel war es, die Versteuerung der Erträge der Aktien noch besser zu beobachten und nach Deutschland zurückzuholen, um von ihnen mehr Geld zu profitieren. Interessant bleibt es also, wenn es darum geht wie die richtige Versteuerung der Aktien im Ausland stattfindet.
Es gilt, Gewinne der verkauften Aktien werden trotzdem in Deutschland versteuert. Ansonsten werden die Gewinne der Aktien aus dem Ausland durch Hilfe einer Quellensteuer bearbeitet, die sie in der alljährlichen Steuererklärung auffinden werden.
Die Quellensteuer ist vergleichbar mit der Spekulationssteuer – eine Steuer, die sich auf den Kapitalertrag der Aktie bezieht. Es hängt also total davon ab, in welchem Land sich der Anleger befindet und tradet.
Jedes Land hat sein eigenes Steuersystem und somit auch eigene Reglungen, die sie befolgen müssen, wenn es um die Versteuerung der Aktien geht. Der Anleger kann also auch nach Bedarf seine Spekulationssteuer im Ausland anrechnen lassen.
Wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen des Anliegers vorliegt, kann jedoch auch die Spekulationssteuer auf Aktien in Deutschland berechnet werden.
Unsere Empfehlung: Investieren mit eToro
- 0% Gebühren beim Investieren in Aktien und ETFs
- Apps für Android & iOS erlauben mobilen Zugriff auf Depot
- Platzhirsch auf dem Broker Markt mit zahlreichen Features
Spekulationssteuer: FAQs
Wo kann man Aktien kaufen?
Aktien kann man bei einem Online Broker kaufen. Wichtig ist, dass man sich an einen seriösen Anbieter hält, der mit den finanziellen Mitteln und digitalen Assets seriös umgeht. Wer Anregung für die Wahl des passenden Brokers benötigt, kann einen Blick in unseren großen Online Broker Vergleich werfen.
Was ist die Spekulationssteuer?
Der Begriff wird heute umgangssprachlich für die Kapitalertragssteuer verwendet. Eine eigentliche Spekulationssteuer gibt es nicht mehr. Die Kapitalertragssteuer wird auf Kapitalerträge aus Aktiengeschäften erhoben.
Welche Aktien sind empfehlenswert?
Empfehlenswerte Aktien gibt es aus den verschiedensten Branchenbereichen. Bevor man sich als angehender Aktionär für ein Unternehmen und dessen Wertpapiere entscheidet, sollte man sich die Unternehmenszahlen und Kennzahlen der letzten Jahre ansehen und basierend auf diesen Informationen eine Entscheidung treffen.
Wie kann man von Aktien profitieren?
Indem sich die Pennystock Aktien in den nächsten Jahren ähnlich gut (oder sogar noch besser) machen als in den vergangenen Jahren. Investiert man jetzt in Wertpapiere von aufsteigenden Unternehmen aus verschiedensten Wirtschaftsbereichen, hat man gute Chancen den Aufschwung als Gewinnsteigerung über die Jahre mitzunehmen.
Kann man die Kapitalertragssteuer umgehen?
Es gibt verschiedene Tipps und Tricks, wie man die Steuerlast im Aktienhandel gering halten kann. Man sollte jedoch unbedingt darauf achten, dass man solche Tricks nur im gesetzlichen Rahmen anwendet. Steuerhinterziehung ist ein schwerwiegendes Vergehen und daher sollte man im Zweifel seinen Steuerberater hinzuziehen.