Die Kurse scheinen sich im Kryptomarkt so langsam zu erholen. Allerdings erreicht die Branche nach der Causa FTX und zahlreichen Hacks bereits zu Beginn des neuen Jahres eine weitere Schreckensnachricht. Dieses Mal betrifft sie das Staking.
Gerichtsentscheidung mit weitreichenden Folgen?
Bei der Entscheidung des Konkursgerichts aus der vergangenen Woche geht es um Anleger, die ihr Geld bei dem zusammengebrochenen Kryptoanbieter Celsius eingezahlt hatten und mit dem Urteil eine Hiobsbotschaft erhalten. Der Konkursrichter, Martin Glenn, entschied, dass die hinterlegten Kryptowährungen von 600.000 Konten der Online-Plattform gehören, nicht den Kunden.
Der zuständige Richter befand, dass die Nutzungsbedingungen von Celsius juristisch so zu bewerten sind, dass die Krypto-Einlagen „Eigentum von Celsius wurden“. Es geht um die seitenlangen Vertragsbedingungen, die im deutschen Sprachraum gern als „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ bezeichnet werden. Es ist ein offenes Geheimnis, dass diese Bedingungen, vor allem im Onlinebereich, sporadisch gelesen und meist einfach per Klick akzeptiert werden.
Einigen Nutzern der Plattform wird dieses Verhalten jetzt womöglich zum Verhängnis, nachdem das Unternehmen im Juli vergangenen Jahres Insolvenz anmelden musste. Sie stehen mit diesem Urteil offiziell als Letzte in der Reihe der Gläubiger. Wer seine Kryptowerte zu Staking-Zwecken dort deponiert hatte, wird als sogenannter „ungesicherter Gläubiger“ nachrangig gegenüber Kunden behandelt, die ein unverzinsliches Konto führen.
Zusätzlich zum Insolvenzverfahren befindet sich Alex Mashinsky, der Gründer der Celsius-Plattform, seit der vergangenen Woche auch als Angeklagter in einem strafrechtlichen Verfahren in New York wieder. Generalstaatsanwältin Letitia James beschuldigt den Gründer, Hunderttausende von Verbrauchern betrogen zu haben.
Er soll, nach Aussage der Staatsanwaltschaft, „falsche und irreführende Darstellungen verwendet haben“, um Anleger dazu zu bewegen, Kryptowerte in Milliardenhöhe einzuzahlen. Mashinsky sieht nun, sollte er schuldig gesprochen werden, Schadenersatzzahlungen in unbestimmter Höhe entgegen.
Der Wert des Celsius-Token ist in den letzten Monaten stark gesunken, nachdem die Krypto-Plattform als eines der ersten Unternehmen der Kryptoindustrie implodiert war. Im Zuge des Konkursverfahrens wurden im Juli 2022 laut Gerichtsunterlagen mindestens 4,2 Milliarden US-Dollar von rund 600.000 Kundenkonten eingefroren.
Wie es später auch bei FTX der Fall sein sollte, erlaubte die Handelsplattform ab dem 13. Juni keine Abhebungen, Tauschgeschäfte oder Transfers mehr, wie heute noch aus der Mitteilung auf der Unternehmenswebsite zu lesen ist.
Was bedeutet das Urteil für Celsius-Kunden und für Kunden anderer Plattformen?
Dass Staking-Einlagen auf einer großen Krypto-Handelsplattform, aufgrund von nachteiligen Geschäftsbedingungen für die Kunden, dem Anbieter statt den Einlegern zugeschrieben werden, ist Wasser auf die Mühlen von Krypto-Kritikern. Die Meldungen dazu reproduzieren das Bild einer Wild-West-Welt, in der Unternehmen nach Lust und Laune Anleger abzocken können.
Wie Aaron Kaplan, Partner der auf Finanzen spezialisierten Kanzlei Gusrae, Kaplan Nusbaum es formuliert, gibt es „viele andere Plattformen, deren Nutzungsbedingungen denen von Celsius ähneln“, Kunden müssten „die Risiken verstehen, die sie eingehen, wenn sie ihr Vermögen auf unzureichend regulierten Plattformen deponieren“, sagte er in einem Interview mit der Washington Post.
Your average consumer sees something like this (staking rewards) and then is not appropriately alarmed by something like this (outlandish celsius marketing) pic.twitter.com/tFHFNxYhSd
— Kate Sills (Bluesky: @katelynsills.com) (@kate_sills) January 17, 2023
Celsius hatte mit enorm hohen Zinssätzen um die 20 Prozent geworben und wirkte wie ein Magnet auf Anleger, die bis dahin wenig bis gar nichts mit Kryptowährungen zu schaffen hatten. In der besagten Klage heißt es, dass Mashinsky einen großen persönlichen Anteil daran gehabt habe, da er sein Unternehmen in zahlreichen Interviews und AMA-Formaten als sichere Alternative zu Banken darstellte, während er eine hochriskante Anlagestrategie verfolgt haben soll.
„The Machine“, wie sein Spitzname lautete, war das Aushängeschild der Firma und gerierte sich als eine Art moderner Robin Hood, der den Krypto-Sektor für den „durchschnittlichen Arbeiter“ zugänglich machte. Laut Anklage war dies eine Rolle, die er einnahm, um Anleger in eine trügerische Sicherheit zu wiegen.
Die vorgenannte richterliche Entscheidung des Konkursgerichts zeigt die Grenzen des Rechtssystems in Bezug auf den Schutz der Anleger auf. Wenn Kryptounternehmen ihre Geschäftsbedingungen entsprechen clever, um nicht zu sagen skrupellos, gestalten, gehen Anleger im Zweifelsfall leer aus, wenn diese Unternehmen in Schieflage geraten. Einige Interessenvertreter der Investoren sowie Staaten, die sich deren Anträgen angeschlossen haben, sehen die AGB von Celsius eher als „zweideutig“ an.
- Celsius Network
(CEL) - Preis
$0.214
- Marktkapitalisierung
$7.62 M
Zwölf US-Bundesstaaten sowie der District of Columbia haben Einspruch dagegen eingelegt, dass das insolvente Kryptounternehmen die genannten Vermögenswerte einfordern kann. Sie argumentieren damit, dass es unklar sei, ob die Kunden die Nutzungsbedingungen tatsächlich verstanden hätten. Zudem führten sie an, dass in mehreren Bundesstaaten gegen das Unternehmen ermittelt werde, und dass sich die Kryptobörse daher nicht mehr auf ihre Nutzungsbedingungen berufen könne.
Das sah das zuständige Konkursgericht aber nun einmal anders, weshalb sich nun die Frage nach den Auswirkungen auf andere Krypto-Plattformen stellt. Zum einen dürfte es einige Anbieter am Markt geben, die unter ähnlichen Nutzungsbedingungen agieren und zum anderen sind Kryptofirmen weit und eng miteinander vernetzt.
Im Falle des Scheiterns einer weiteren, ähnlich konstituierten Handelsplattform, kann sich daraus ein Dominoeffekt ergeben. Der Zusammenbruch von FTX hatte im November auch weitere Unternehmen in Mitleidenschaft gezogen. Dazu gehörten nicht nur dutzende Firmen, die unmittelbar zum Firmengeflecht zählten, sondern beispielsweise auch die Krypto-Investmentbank Genesi. Sie musste 30 Prozent ihrer Mitarbeiter entlassen, weil sie auf dem Darlehen sitzen blieb, das sie Alameda Research gewährt hatte.
Auch Celsius ist von der FTX-Insolvenz betroffen. Mashinskys frühere Firma hatte, laut der Klage der New Yorker Staatsanwaltschaft, Alameda ein Darlehen in Höhe von einer Milliarde US-Dollar gewährt, das mit FTT-Token gesichert war. Da der Token der Kryptobörse um mehr als 95 % gesunken ist, hat Celsius nur noch eine nahezu wertlose Sicherheit in den Büchern.
Noch lässt sich nicht abschließend beurteilen, wie sich die Causa auf den Gesamtmarkt auswirken wird. Klar ist hingegen, dass ohnehin kritische institutionelle Anleger damit einen Grund mehr gelfiert bekommen haben, um den Daumen über Krypto-Anlagen zu senken.
Was genau bedeutet Staking?
Beim Proof-of-Stake-Verfahren(PoS) oder Staking werden, anders als bei Mining, die Teilnehmer eines Netzwerks dafür belohnt, dass sie ihre Coins sperren, um die Transaktionen des Netzwerks zu validieren und damit Liquidität zur Verfügung zu stellen.
PoS-Netzwerke wie Ethereum oder Cardano wählen ihrer Validatoren nach dem Zufallsprinzip aus. Diese bestätigen Transaktionen als wahr und korrekt und sichern so den Konsens von PoS-basierten Kryptowährungen
Um sich als Validator zu qualifizieren, müssen die Teilnehmer einen bestimmten Mindestbetrag der jeweiligen Währung in einer Wallet hinterlegen, die mit der Blockchain verbunden ist, auf der ein Coin basiert.
Das Staking-Prinzip wird zunehmend von DeFi-Anwendungen genutzt, die zuvor auf das Konzept Proof of Work (PoW), also das klassische Schöpfen über Mining-Rechner gesetzt haben. Den Anlegern eröffnet dies eine zusätzliche, passive Einkommensquelle.
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