Am 19. April wurde ein Dokument beim U.S. Patent and Trademark Office eingereicht, in dem der Sportartikelhersteller Nike eine Markenanmeldung für die Bezeichnung „Cryptokicks“ einreichte.
Im Dokument beschreibt das Unternehmen das Angebot von Krypto-Wallets und „downloadbaren mobilen Anwendungen für den Zugang zu Krypto-Sammelgütern, Krypto-Kunst und Applikationsmarken“ sowie den Betrieb einer Online-Marktplattform für Kleidung und Schuhe.
Weiters enthält die Anmeldung auch Pläne für die „Bereitstellung einer digitalen Währung oder eines digitalen Token für Mitglieder einer Online-Community“ sowie die Möglichkeit, Transaktionen mit „unkonventionellen Währungssystemen“ abzuwickeln.
An einer anderen Stelle im Dokument erklärt das Unternehmen, wie es die Bezeichnung Cryptokicks für die Bereitstellung von „Online-Blogs im Bereich der Krypto-Sammler“ sowie für das Angebot von Online-PC-Spielen wie Hindernisbahnen, Schatzsuchen und Schnitzeljagden reservieren will.
Josh Gerben, ein US-Markenanwalt, analysierte das Dokument und twitterte dazu:
„Dies scheint eine Anmeldung für eine Marke einer Kryptowährung zu sein… dies ist Marken-Fachsprache für
‘dies ist eine Kryptowährung namens Kryptokicks‘“
Weiters erklärte Gerben, dass Nike den Antrag auf der Grundlage von „1B“ gestellt hat, was bedeutet, dass das Unternehmen eine eidesstattliche Erklärung abgegeben hat, womit es beabsichtigt, die Marke in naher Zukunft zu verwenden. Gegen diese Anmeldung können die Konkurrenten oder die Öffentlichkeit innerhalb von 30 Tagen einen Wiederspruch einlegen.
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