Das vergangene Jahr lief für Anleger in digitale Assets wie den Bitcoin hervorragend. Neben dem Vorreiter unter den Kryptowährungen konnten auch andere, kleinere digitale Währungen vom Hype profitieren. Aber nicht nur Investoren haben im letzten Jahr Kasse mit den Coins und Token gemacht. Auch was Steuereinnahmen angeht, schneiden Bitcoin und Co. außerordentlich gut ab.
Portfolio eines “durchschnittlichen” Kryptoanlegers beträgt 32.129 Euro
Denn wie nun aus einer Studie hervorgegangen ist, sollen sich die Staatskasse danke Kryptogeschäften 2020 um 1,28 Milliarden Euro bereichert worden sein. Dieses Ergebnis ging aus der Zusammenarbeit des Kryptosteuer-Start-up Blockpit, der Frankfurt School Blockchain Center und der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Andres hervor. Die Zahlen beziehen sich allerdings auf Hochrechnungen.
Trotzdem sind die Schätzungen beeindruckend. Insgesamt würden die Steuereinnahmen aus Krypto zwei Prozent des gesamten Einkommensteueraufkommens des Jahres 2019 ausmachen. Bei der letzten Steuerschätzung aus dem Jahr 2017 wurde ein Wert von 726 Millionen Euro ermittelt. Somit konnte ein deutliches Plus in diesem Jahr verzeichnet werden.
Zur Erstellung der Studie hat Blockpit einen durchschnittlichen Nutzer erstellt. Um das zu erreichen, wurden anonyme Userdaten verwendet. Dabei kam raus, dass der durchschnittliche Kryptoanleger 32.129 Euro in digitale Währungen investiert hat. Dabei erzielte dieser steuerpflichtige Gewinne in Höhe von 10,836 Euro und steuerfreie Gewinne in Höhe von 7558 Euro.
Probleme bei der Besteuerung
Bei einem durchschnittlichen Einkommensteuersatz von 33 Prozent kommen die Forscher auf das Steueraufkommen von 1,28 Milliarden Euro. Aktuell erleben Kryptowährungen einen Hype wie schon lange nicht mehr. Florian Wimmer, Geschäftsführer und Mitbegründer von Blockpit sagt dazu: „Die Popularität von Kryptowährungen steigt wieder seit dem Jahr 2018, sodass sich die Marktkapitalisierung im vergangenen Kalenderjahr verdreifachte“
Die theoretische Bedeutung von Kryptowährungen für das Steuersystem wächst und wächst. Allerdings hinkt das System den digitalen Assets hinterher. Daher haben Anleger Probleme bei der Steuererklärung, ihre digitalen Anlagen einzuordnen. Auch der Anwalt für Steuerrecht, Jörg Andres, sieht Nachholbedarf: „Bei der Besteuerung von Kryptowährungen trifft die analoge Gesetzesvergangenheit erkennbar hart auf die digitale Kryptozukunft.”
Foto von The New York Public Library