Billige Kryptowährungen

Ein Gericht in Hongkong hat in einem Urteil festgelegt, dass auch digitale Assets wie Kryptowährungen im Eigentum von Personen sein können. Dadurch lassen sich für Eigentümer Rechte ableiten.

Anleger der insolventen Kryptobörse Gatecoin erhalten dadurch das Recht, die Kryptos zurückzuerhalten, die sich noch im Besitz der Börse befanden.

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Oberstes Gericht fällt bahnbrechendes Urteil

Der oberste Gerichtshof in Hongkong hat Kryptowährungen als Eigentum eingestuft. Das ist das erste Gerichtsurteil, das sich in Hongkong grundlegend mit Kryptowährungen beschäftigt.

Bestandteil des Urteils ist die insolvente Kryptobörse Gatecoin, die bis 2019 in Hongkong tätig war. Bisher konnten Krypto-Investoren ihre Coins nicht zurückerhalten, wenn sich diese noch im Besitz der Börse befanden, obwohl die Börse selbst nicht der Eigentümer war.

Anfänger_Bitcoin-Thunderbolt

Die Kryptobörse musste ihren Betrieb einstellen, da sie nicht mehr liquide war. Gatecoin hat viel Geld durch ausfallende Zahlungen eines Zahlungsdienstleisters verloren.

Was soll mit den Krypto-Coins passieren, die sich noch im Besitz von Gatecoin befinden?

Die Anwälte und Behörden, welche die Liquidierung der Kryptobörse durchgeführt haben, hatten keine rechtliche Grundlage darüber, was mit Kryptocoins wie Bitcoin passieren soll, die noch bei der Börse aufbewahrt wurden.

Daher wurde der oberste Gerichtshof angerufen zu entscheiden, ob die Kunden von Gatecoin auch der Eigentümer der Kryptocoins waren und das Recht erhalten sollten, ihre Coins zurückzuerhalten.

  • bitcoin
  • Bitcoin
    (BTC)
  • Preis
    $98,797.00
  • Marktkapitalisierung
    $1.96 T

Die Frage, die sich gestellt war, ob die Kunden ihre Coins zurückerhalten sollen, oder ob diese zur allgemeinen Konkursmasse gehören.

Das Gericht hat im Urteil festgelegt, dass Gatecoin als Kryptobörse, die Coins in Besitz hatte, aber die Kryptowährungen dennoch weiter im Eigentum des Kunden befinden.

Experten erwarten, dass dieses Urteil weltweit für Klarheit sorgen kann, was beim Zusammenbruch von Kryptobörsen passieren soll, wenn an der Börse Kryptowährungen oder andere digitale Vermögenswerte „treuhänderisch“ aufbewahrt werden. Das stärkt die Rechte der Kryptokunden deutlich.

Kryptowährungen sind mit Aktien und Unternehmensanteilen gleichgestellt

Dadurch stellt das Gericht in Hongkong Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum anderen immateriellen Vermögenswerten wie Aktien und Anteilen gleich.

  • ethereum
  • Ethereum
    (ETH)
  • Preis
    $3,341.67
  • Marktkapitalisierung
    $403.08 B

Die US-amerikanische Steuerbehörde Internal Revenue Service (IRS) sieht das genauso und betrachtet in den USA Kryptowährungen auf die gleiche Weise.

Derzeit wird im US-Kongress entschieden, ob diese Sichtweise in Zukunft landesweit in den USA generell so gesehen werden soll. Das stellt in diesem Fall Kryptocoins auch dem Besitz von Rohstoffen gleich.

Kryptocoins können sich daher im Eigentum von Personen befinden, mit allen Rechten und Pflichten.

Hongkong will Drehscheibe für digitale Vermögenswerte werden

Das Urteil zeigt, dass es Hongkong wichtig ist, in Zukunft eine der Drehscheiben für digitale Vermögenswerte zu werden. Es ist nicht im Plan des Stadtstaates, den Handel von Kryptowährungen zu unterbinden, sondern eher zu fördern.

Gericht in Peking entscheidet ebenfalls im Sinne von Krypto-Investoren

Ähnliche Urteile wie das in Hongkong gibt es auch in anderen Ländern. Ein Gericht in Peking (China) hat ebenfalls in einem Urteil klargestellt, dass Kryptowährungen Eigentum sein können und dadurch der Staat China dieses schützen kann.

Neue Kryptowährungen profitieren von verbraucherfreundlichen Urteilen

Es wird schnell klar, dass Krypto-Assets in immer mehr Ländern zu Eigentum wird, und sich dadurch Kryptowährungen immer weiter in unserer Wirtschaftswelt festigen. Davon profitieren, nicht nur Bitcoin, Ethereum und Co, sondern auch neue Kryptowährungen.

Der oberste Gerichtshof in China hat die jüngsten Urteile aufgegriffen und will den rechtlichen Schutz von Eigentum in China weiter stärken, auch im Bereich von NFT, Coins und anderen digitalen Assets.

Die Urteile kommen zu einer passenden Zeit, denn Coin Launches brauchen ein sicheres Umfeld, damit Investoren bereits frühzeitig in Kryptowährungen einsteigen. Es ist wahrscheinlich, dass immer mehr Länder ähnliche Urteile fällen, um nicht den Anschluss an die Kryptowelt zu verpassen.

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Thomas

Als freiberuflicher Journalist, Autor von über 100 Fachbüchern und tausenden Fachbeiträgen, Consultant und Trainer behandelt Thomas Joos eine Vielzahl an Themen rund um Trends, Entwicklungen und Innovationen in der Business-IT. Er ist sehr an Kryptowährungen interessiert und investiert selbst viel in neuen Coins. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit ETFs, Aktien, Immobilien und anderen Bereichen der Wirtschaft. Thomas ist ein Steuer-Freak und beschäftigt sich daher auch mit den steuerlichen Auswirkungen bei Krypto-Invests.

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