Das geschädigte Schweizer Krypto Mining Startup Envion AG kann jetzt Schadensersatz an die Token-Inhaber zahlen. Die Gründer des sich in der Liquidation befindliche Unternehmen haben nach einem Urteil des Berliner Kammergerichts entschieden: Das Geld soll aus der unabhängig geführten Gesellschaft, dem Liquidation Upgrade Program (LUP), kommen.
Erst einstweilige Verfügung, jetzt Rückzahlung der Kundengelder
Das Berliner Gericht hatte zur Klärung des Falls zunächst eine einstweilige Verfügung gegen den ehemaligen CEO der Envion AG; Matthias Woestmann, und die hinter ihm stehenden Aktionäre ausgesprochen. Woestmann und der Berliner Rechtsanwalt Thomas van Aubel hatten sich auf illegale Weise einen Großteil des Startups zu eigen gemacht. In einer Pressemitteilung heißt es dazu: „Die Richter des Kammergerichts verurteilten zudem die von Woestmann vertretene Quadrat Capital GmbH und die von Thomas van Aubel vertretene Sycamore GmbH zur Zahlung der Anwaltskosten der Gründer. Die Sycamore GmbH steht unter der Leitung des Berliner Rechtsanwalts Thomas van Aubel und seiner Frau Jutta Freifrau von Falkenhausen. Sie hatten zuvor schon etliche Gerichtsverfahren gegen die Trado GmbH des Envion Gründerteams verloren.“
Woestmann hatte mehrfach vergeblich versucht das Unternehmen zu verkaufen. Dies konnten die Gründer durch eine gerichtliche Verfügung allerdings verhindern.
Die Investoren des Initial Coin Offering (ICO) erhalten ihre Anlage zurück
Bei dem Initial Coin Offering von Envion kamen rund 100 Millionen US-Dollar von 30.000 Anlegern zusammen. Die Investoren können nun aufatmen. Denn qualifizierte Token-Besitzer des Startups können dem Liquidation Upgrade Program kostenfrei beitreten. Durch das Vorgehen Woestmanns musste das Startup seinen Dienst einstellen. Zu Renditen ist es für die Anleger also nicht gekommen. Die Gelder stammen aus der Liquidation der Envion AG und dem Erlös verschiedener Schadenersatzklagen. Auf diese Weise werden wohl mehrere Millionen US-Dollar zusammenkommen.
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