Wie Finanzen.net am 31. Juli berichtete, hat das deutsche Regierungskabinett einen Gesetzesentwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) akzeptiert, in dem eine stärkere Kontrolle von Krypto-Assets vorgeschlagen wird.
Laut Bericht soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei sogenannten “geldwäscherechtlich Verpflichteten” deren Überwachung übernehmen. So stünden besonders die Wallet-Provider im Vordergrund, wenn es um die Einhaltung der Richtlinien zur Bekämpfung von Geldwäsche (AML) geht.
Zudem sieht der Gesetzesentwurf auch eine stärkere Bekämpfung von Geldwäsche in der Immobilienbranche vor. Infolgedessen soll die Geldwäschebekämpfungseinheit des Bundes zusätzliche Kompetenzen erhalten.
Bereits vor etwa einer Woche gab eine BaFin-Sprecherin gegenüber der FAZ bekannt, dass die neuen Regelungen schon ab 2020 gelten sollen. Zusätzlich soll das geplante Gesetz den Begriff „Kryptoverwahrgeschäft“ in das heimische Kreditwesengesetz (KWG) aufnehmen. Dafür sollen digitale Werte wie Kryptowährungen als neues Finanzinstrument definiert werden.