Wie Finanzen.net am 31. Juli berichtete, hat das deutsche Regierungskabinett einen Gesetzesentwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) akzeptiert, in dem eine stärkere Kontrolle von Krypto-Assets vorgeschlagen wird.

Laut Bericht soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei sogenannten “geldwäscherechtlich Verpflichteten” deren Überwachung übernehmen. So stünden besonders die Wallet-Provider im Vordergrund, wenn es um die Einhaltung der Richtlinien zur Bekämpfung von Geldwäsche (AML) geht.

Zudem sieht der Gesetzesentwurf auch eine stärkere Bekämpfung von Geldwäsche in der Immobilienbranche vor. Infolgedessen soll die Geldwäschebekämpfungseinheit des Bundes zusätzliche Kompetenzen erhalten.

Bereits vor etwa einer Woche gab eine BaFin-Sprecherin gegenüber der FAZ bekannt, dass die neuen Regelungen schon ab 2020 gelten sollen. Zusätzlich soll das geplante Gesetz den Begriff „Kryptoverwahrgeschäft“ in das heimische Kreditwesengesetz (KWG) aufnehmen. Dafür sollen digitale Werte wie Kryptowährungen als neues Finanzinstrument definiert werden.

Kryptowährungen sind ein sehr volatiles, unreguliertes Investmentprodukt. Ihr Kapital ist im Risiko.

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Raphael Adrian

Nach dem Abschluss seines Journalismus Masters im Jahr 2013 arbeitete Raphael mehrere Jahre als freiberuflicher Journalist und Autor. In dieser Zeit spezialisierte er sich auf Finanzen, Business und Kryptowährungen. Seit November 2018 ist er als Chefredakteur bei Kryptoszene tätig. Seine Erfahrung im Bereich Investitionen und Handel gibt ihm eine solide Grundlage für die Analyse von Markttrends und das Treffen fundierter Investitionsentscheidungen. Dank seines Fachwissens in technischer und fundamentaler Analyse ist er in der Lage, profitable Geschäfte zu identifizieren und Risiken effektiv zu managen.

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