Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 29. November eine Meldung herausgegeben, in der sie vor einer Firma namens Platin Genesis DCC warnt, da diese ohne Erlaubnis von den Behörden operiere.
In der Warnung erklärt die Finanzaufsicht, dass Platin Genesis DCC in den sozialen Medien einen „Platinum Coin Crypto Fund“ beworben habe, der angeblich „von der BaFin genehmigt und freigegeben wurde“. BaFin stellt in seiner Erklärung jedoch klar, dass dies nicht stimmt.
Laut BaFin ist die Firma nach § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) nicht berechtigt, Bankgeschäfte zu tätigen oder Finanzdienstleistungen anzubieten. Zudem steht sie nicht unter der Aufsicht von BaFin.
Die deutsche Finanzaufsicht hat gegenüber ICOs immer schon eine strenge Haltung beibehalten und internationale Regelungen in diesem Sektor gefordert. Im vergangenen Monat sagte der Vorsitzende der BaFin, Felix Hufeld, dass „die Anzahl (von ICOs) sowie deren Geldvolumen steigt. Zudem haben Investoren meistens wenig Rechte.“ Daher empfiehlt Hufeld Privatanlegern in Bezug auf ICOs, „sich davon fernzuhalten“, und fügte hinzu, dass bereits Diskussionen über ICO-Regulierungen in „mehreren internationalen Foren“ geführt werden.
Anfang dieses Monats beispielsweise verhängte die BaFin eine Unterlassungsaufforderung gegen das in Großbritannien ansässigen Unternehmen Crateo Finatex Ltd. Darin wurde das Unternehmen angewiesen, das Handelsangebot auf seiner Plattform Crypto-Capitals „sofort“ einzustellen.
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