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Seit dem 15. August 2025 liegt der Regierungsentwurf zur DAC8-Umsetzung in Deutschland auf dem Tisch. Wir erklären verständlich, wer künftig melden muss, welche Daten weitergegeben werden und was DAC8 ausdrücklich nicht regelt – inklusive Einordnung, was das für private Anleger und Anbieter praktisch heißt.

  • Bundesregierung legt am 15.08.2025 den DAC8-Umsetzungsentwurf vor
  • Neues Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG): Sorgfalts- und Meldepflichten für Anbieter.
  • BZSt wird Drehscheibe für den EU-weiten Informationsaustausch.
  • Aufwandsschätzungen für Bürger, Wirtschaft, Verwaltung im Regierungsentwurf.
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Der Stand der Dinge: Regierungsentwurf liegt vor

Am 15. August 2025 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226 (DAC8) an den Bundesrat übersandt. DAC8 ist ein EU-Rahmen für Steuertransparenz bei Krypto-Werten. Deutschland setzt ihn mit dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) um – kein neues Strafrecht, sondern eine Meldepflicht für bestimmte Anbieter, damit Finanzämter steuerrelevante Transaktionen sehen können.

Für Einsteiger: Wer erst verstehen möchte, welche Coins man überhaupt kaufen kann, startet hier mit einer einfachen Übersicht: Welche Kryptowährungen kaufen 2025?

Kernelement ist das neue Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG), das Sorgfaltspflichten, Meldepflichten, Registrierung von Kryptowerte-Betreibern sowie Bußgeldvorschriften normiert.

Wer künftig meldet – und was gemeldet wird

Meldepflichtig sind Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen (z. B. Börsen, Broker oder Custody-Dienstleister). Sie müssen Kunden identifizieren, Selbstauskünfte einholen, Daten aufbewahren und jährlich melden. Empfänger ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt); von dort gehen die Infos in den automatischen EU-Austausch.

Praktisch betrifft das vor allem Börsen & Broker. Wer noch einen passenden Handelsplatz sucht, findet hier einen aktuellen Überblick: Krypto-Börsen Vergleich 2025

Die Meldezeiträume, die Pflichten zur Nutzer-Information und die Bußgeldtatbestände sind im Entwurf explizit aufgeführt, ebenso die Registrierungspflicht von Krypto-Betreibern.

Der Entwurf nennt Bestands- und Transaktionsdaten (z. B. Käufe/Verkäufe, Ein-/Ausgänge über den Dienstleister) plus Kundenstammdaten aus der Identifizierung. So können Finanzbehörden die Steuerlage besser einschätzen.

Wichtig zu unterscheiden: Self-Custody bleibt Self-Custody. Direkte Wallet-zu-Wallet-Transfers ohne eingeschalteten Dienstleister fallen nicht automatisch unter die Meldung. Erst wenn ein meldender Anbieter beteiligt ist (z. B. Auszahlungen von der Börse aufs eigene Wallet), entstehen Pflichten für den Anbieter – nicht für deine private Wallet.

Tipp zur sicheren Aufbewahrung: Grundlagen & Auswahlhilfen liefert der Krypto-Wallet Vergleich 2025 sowie die Schritt-für-Schritt-Anleitung Bitcoin Wallet erstellen.

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Aufwand und Zeitplan: Was auf Markt & Behörden zukommt

Zeitplan: Die DAC8-Pflichten greifen ab 2026 (erste Meldezeiträume). Bis dahin wird der Entwurf durchs Verfahren gebracht und technisch umgesetzt.

Der Entwurf beziffert den einmaligen Erfüllungsaufwand der Wirtschaft auf rund 9,3 Mio. Euro sowie laufende Bürokratiekosten von ca. 270.000 Euro pro Jahr; für den Bund fallen einmalig ca. 31,9 Mio. Euro und laufend rund 10,5 Mio. Euro an, für Bürger wird ein einmaliger Zeitaufwand von ca. 234.000 Stunden kalkuliert. Die Norm adressiert ausdrücklich die 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie und verweist auf den EU-weiten Datenaustausch als Zweck der Transparenz.

Wer verkauft, sollte ohnehin die Unterlagen parat halten – was dabei zählt, erklärt der Leitfaden Bitcoin verkaufen: so klappt’s – inkl. Steuer-Basics.

Was DAC8 nicht ist

DAC8 ist keine allgemeine Zahlungsverkehrs-Überwachung und kein Verbot von Self-Custody. Es geht um Steuer-Reporting der Anbieter, nicht um eine Echtzeit-Kontrolle privater Wallets. Unabhängig davon verschärfen EU-Regeln wie MiCA, Travel Rule und eben DAC8 die Nachverfolgbarkeit im Umfeld regulierter Dienste – wer auf anonyme Kaufwege schielt, sollte die Rechtslage kennen. Lies hier: Krypto kaufen ohne Verifizierung – was heute noch geht.

Einordnung für Anleger: Was heißt das konkret?

  1. Dokumentation bündeln: Kauf-/Verkaufsbelege, Ein-/Auszahlungsnachweise und Wallet-Backups sauber ablegen.
  2. Anbieterwahl mitdenken: Wer über regulierte Broker/Börsen handelt, unterliegt dem DAC8-Reporting des Anbieters – das ist normal und kann dir sogar helfen, weil Daten strukturiert vorliegen. Zum Börsen-Vergleich.
  3. Aufbewahrung trennen: Trading-Wallet ≠ Langfrist-Wallet. Für die sichere Verwahrung lohnt ein Blick in den Wallet-Vergleich oder gezielt in Hardware-Lösungen.d
  4. Produkte verstehen: Wer statt Direktkauf lieber Wertpapier-ähnliche Lösungen nutzt, startet hier: Bitcoin-ETF & Alternativen erklärt.

Fazit

DAC8 macht Krypto in Europa steuerlich transparenter. Für dich als Anleger ändert sich vor allem eines: Anbieter melden künftig standardisiert – du solltest deine Unterlagen ordentlich führen und bei der Wahl von Börse, Broker und Wallet bewusst vorgehen. Self-Custody bleibt möglich, DAC8 ist kein Verbot. Wer Grundlagen sortiert, ist für 2026 entspannt vorbereitet – und kann sich wieder um das Wesentliche kümmern.

Kryptowährungen sind ein sehr volatiles, unreguliertes Investmentprodukt. Ihr Kapital ist im Risiko.

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Pia pro-investor-shield

Pia ist fasziniert von Web3 und Künstlicher Intelligenz. Mit ihrem geisteswissenschaftlichen Hintergrund liebt sie es, gesellschaftliche Trends aufzuspüren und den Zeitgeist zu hinterfragen. Früher war sie im Think Tank und Forschungszentrum der Frankfurt School of Finance tätig und hat dort als Bitcoin- und NFT-Talent am Frankfurt Blockchain Center mitgewirkt. Wenn sie nicht gerade schreibt oder über neue Technologien nachdenkt, ist sie gerne am Atlantik – am liebsten auf ihrem Surfbrett.

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