Am 15. April veröffentlichte die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einen Fachartikel, in dem die Tokenisierung von Wertpapieren durch Security Token aus Sicht der Regulierungsbehörde dargestellt wird.
Darin verdeutlicht BaFin gleich zu Beginn, dass durch diese Form von Token eine komplett neue Wertpapiergattung entstehe, da traditionelle Vermögensanlagen nach dem Vermögensanlagengesetz nicht als Wertpapiere nach dem Wertpapierprospektgesetz und dem Wertpapierhandelsgesetz gelten.
Daher könnte die Blockchain-Technologie dazu führen, dass die bislang beiden getrennten Finanzinstrumente eins werden würden. Vermögensanlagen “in Form eines frei übertragbaren und handelbaren Tokens” seien nämlich, „wenn das Instrument aktienähnliche beziehungsweise mitgliedschaftliche Rechte oder ein vermögensmäßiges Recht schuldrechtlicher Natur beinhaltet und frei übertragbar ist„, als Wertpapiere zu bewerten.
Allerdings gelte ein tokenisierter Vermögenswert erst dann als Wertpapier, wenn dieser mit „wertpapierähnlichen Rechten“ ausgestattet sei, d.h. er müsse frei übertragbar sein und am Finanzmarkt ohne Einschränkungen gehandelt werden können. Sollte die Verbriefung in Form einer Urkunde fehlen, wie beispielsweise bei Aktien, würde dies einer Einordnung als Wertpapier nicht im Wege stehen.
Auch auf die Handelbarkeit und Übertragbarkeit der Token geht BaFin ein. Demnach bedeute Übertragbarkeit, „dass die Token in technischer Hinsicht überhaupt auf andere Nutzer übertragen werden können„. Zudem setze ein übertragbares Wertpapier voraus, „dass das Wertpapier im Rahmen der Übertragung auf einen anderen Erwerber in seinem rechtlichen Gehalt beziehungsweise seinem technischen Wesen nach unverändert bleibt„.
Um die Handelbarkeit des Security Token sicherzustellen, sei entscheidened, „dass ein Token hinreichend standardisiert und gleichartig ausgestaltet ist„. Dabei sei die Art der Übertragung nicht maßgebend, wie die BaFin schreibt:
„Der Token darf lediglich keine unterschiedlichen Rechte vermitteln und muss im Geschäftsverkehr nach Art und Zahl der Stücke bestimmt werden können.“
Wie Kryptoszene berichtete, startete der deutsche Krypto-Finanzierer Bitbond Anfang März das erste deutsche Security Token Offering (STO), bei dem etwas mehr als eine Million Euro eingenommen wurden.
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