Der Blockchain Zahlungsdienstleister Ripple hat sich am 6. November, nach Antrag beim amerikanischen Patentamt USPTO, einen weiteren Markennamen gesichert. Mit Paystring setzt der Herausgeber der Kryptowährung XRP seine Reihe an Patentanmeldungen in diesem Jahr fort.
Zukunft von Paystring noch unklar
Was in Zukunft aber als Produkt hinter Paystring stehen soll ist noch nicht weiter bekannt. Mit Blick auf die Patentbeschreibung wird aber deutlich, dass Paystring ähnliche Züge wie das in diesem Jahr eingereichte Ripplenet annehmen kann. Denn beide Patentbeschreibungen sind weitestgehend identisch.
Nach der veröffentlichten Beschreibung soll es sich hinter Paystring um eine Reihe an verschiedenen Finanzdienstleistungen handeln, die Fiat sowie Digitalwährungen für die Abwicklung von internationalen Rücküberweisungen einsetzen. So könnte das neue Produkt den Empfang und den Versand von elektronischen Zahlungen in Fiat und Digitalwährungen ermöglichen.
Außerdem soll die Konvertierung zwischen Währungen ebenfalls möglich sein, ebenso wie die Verifikation von Finanztransaktionen. Dabei soll die Abwicklung sowie die Übertragung von Digitalwährungen, über die elektronischen Kommunikationswege erfolgen. Ob ein eigenes Ripple Wallet zur Nutzung der Dienste nötig wird, ist bislang noch unklar.
Eine Reihe an Patenten
Paystring ist der aktuellste Patentantrag den Ripple in diesem Jahr der amerikanischen USPTO gestellt hat. Neben dem, im Laufe des Jahres veröffentlichten, Ripplenet, hat Ripple im August zwei weitere Patente mit derselben Beschreibung, eingereicht.
Obwohl Ripple der Krypto-Community verschiedene Gründe zum XRP Investment liefert, auf die man gespannt sein kann, erntet das Unternehmen weiterhin Kritik an der firmeneigenen Kryptowährung. Zuletzt forderte der prominente Krypto-Trader Peter Brandt, dass XRP von der amerikanischen Börsenaufsicht SEC als Wertpapier eingestuft werden solle.
Foto von Markus Winkler
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