Nach einem erfolgreich abgeschlossenen Konzeptnachweis (PoC) hat das deutsche Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) festgestellt, dass Blockchain-Technologie ein großes Potential habe, Asylprozesse zu optimieren. Die Ergebnisse wurden am 8. März in einem Whitepaper veröffentlicht, dass von der Projektgruppe Wirtschaftsinformatik des Fraunhofer Instituts für Angewandte Informationstechnik FIT verfasst wurde.
Mit dem PoC, dass in der ersten Jahreshälfte 2018 eingeführt wurde, wollte man herausfinden, wie Blockchain zwei wichtige Aspekte im Zusammenhang mit Asylverfahren verbessern kann:
- die Entwicklung zuverlässiger und sicherer Identitäten sowie
- die verbesserte Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den Behörden auf kommunaler, bundesländlicher und Bundesebene.
Dabei wurde eine private und zugelassene Version einer Ethereum (ETH)-Blockchain verwendet, zudem kam ein Proof-of-Authority-Konsensalgorithmus zum Einsatz.
Laut dem Whitepaper kam man zu dem Schluss, dass Blockchain manipulationssichere digitale Identitäten für Flüchtlinge ermöglichen könne, die keine Ausweisdokumente mit sich führen. Die Grundlage hierfür bilden biometrische Daten, die bei der erstmaligen Registrierung im Aufnahmeland erhoben werden. Diese unveränderliche digitale Identität würde dann den weiteren Verlauf des Asylprozesses unterstützen und eine sichere Identifizierung jedes einzelnen Asylwerbers gewährleisten.
Die Autoren erklären, dass eine Blockchain-basierte Identitätslösung positive Auswirkungen im gesamten europäischen Raum haben könnte:
„Blockchain könnte der ‚digitale Wegbereiter‘ des europäischen Föderalismus im Asylbereich sein. […] Eine europäische Plattform für die dezentrale Verwaltung von Asylprozessen […] würde eine transparente Speicherung des Ortes ermöglichen, an dem eine Person erstmals registriert wurde. […] Digitale Identitäten sind per se national agnostisch und könnten so die europäische Einheit auf einer grundlegenden Ebene unterstützen.“
Weiters werden im Whitepaper Datenschutzgesetze angesprochen, die eine zentrale Herausforderung für die Innovation von Blockchain darstellen würden. Damit spielen die Autoren auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) an, die als EU-weiter Rechtsrahmen für den Schutz personenbezogener Daten im Mai 2018 in Kraft getreten ist. Dennoch wäre es möglich, ein Blockchain-betriebenes Asylsystem so zu gestalten, dass es DSGVO-konform sei.