- Spanische Bürger müssen digitale Assets im Wert von mehr als 50.000 Euro auf ausländischen Plattformen angeben
- Das betrifft sowohl Privatbürger als auch Körperschaftsteuerpflichtige
- Für Selbstverwahrer mit Self-Custodial Wallets greift eine andere Krypto Steuer
Die spanische Regierung hat ein neues Gesetz für die Krypto Steuer eingeführt. Das Gesetz betrifft spanische Bürger, die digitale Assets auf ausländischen Plattformen halten. Es soll im März 2024 in Kraft treten.
Die neue Krypto Steuer wurde von der Agencia Tributaria, der spanischen Steuerbehörde, eingereicht. Die sogenannte „Form 721“ bezieht sich speziell auf die Darlegung von digitalen Assets auf überseeischen Plattformen. Das neue Steuerformblatt wurde erstmals im Boletín Oficial del Estado, des offiziellen Amtsblatts des Königreichs, am 29. Juli bekannt gegeben.
Neue Steuer für Kryptowährungen ab 50.000 Euro
Die neue Krypto Steuer betrifft sowohl Privatvermögen als auch Körperschaftsteuerpflichtige in Spanien. Diese sind verpflichtet, den Wert ihrer digitalen Assets auf ausländischen Kryptobörsen und Handelsplattformen, welche sie dort bis zum 31. Dezember halten, anzugeben. Der Berichtszeitraum beginnt am 01. Januar 2024 und endet im März desselben Jahres.
Allerdings betrifft das nur jene Spanier, deren Assets sich auf mehr als 50.000 Euro bemessen. Für diejenigen, welche ihre Kryptowährungen in einer Wallet selbst verwahren, greift das Steuerformblatt 714.
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Das neue Gesetz zur Krypto Steuer ist Teil des Vorhabens der spanischen Behörden, Kryptowährungen besser zu überwachen und zu besteuern. Im April 2023 hatte die Agencia Tributaria 328.000 Mahnungen an spanische Bürger versandt, die es versäumt hatten, ihre Kryptowährungen anzugeben. Im Jahr 2022 waren es lediglich 150.000 Warnungen.
Spanische Behörden: vorbildlich in Sachen Krypto Steuer
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