- Verwirrung: Sind Stablecoins, die nicht MiCA konform sind, verboten?
- ESMA sorgt für Klarstellung
- Viele Trader und Anleger erkennen durchaus Widersprüche
Nun hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde – kurz ESMA – bestätigt, dass die neu in Kraft getretene Märkte für Krypto Assets-Verordnung – kurz: MiCA – die Verwahrung sowie den Transfer von nicht konformen Stablecoins „nicht ausdrücklich verbietet“.
Binance: USDT wird entfernt, kann aber noch für Verwahrung und Transfers verwendet werden
Am 3. März hat Binance angekündigt, man wolle neun Stablecoins, die nicht MiCA-konform seien, von der Liste nehmen. Darunter auch den Stablecoin Tether (USDT). Trotz der Entfernung der Token für Handel betonte Binance jedoch, Einzahlungen sowie Abhebungen seien auch nach dem 31. März mit Stablecoins möglich, die nicht der MiCA Verordnung entsprechen. Das heißt, nach dem Delisting gibt es noch immer die Möglichkeit, die Stablecoins zu verwenden.
Den laut ESMA, die für die Einhaltung der MiCA Verordnung zuständig ist, verstößt eine Bereitstellung von Verwahrungs- und Transferdienstleistungen für nicht konforme Stablecoins nämlich nicht gegen die MiCA Verordnung.
Die Verwahrung und der Transfer von USDT sind nicht verboten
„Gemäß MiCA stellen Verwahrungs- und Transferdienstleistungen an sich kein ‚öffentliches Angebot‘ oder eine ‚Zulassung zum Handel‘ von nicht-konformen Asset-Reference-Token oder E-Geld-Token dar“, so einer der Sprecher der ESMA. „Diese Dienstleistungen sind daher nicht ausdrücklich unter Titel III und IV des MiCA verboten“, so der Vertreter weiter.
Unter Bezugnahme auf die Leitlinien vom Januar hat die EMSA bekräftigt, CASPs dürften bis zum 31. März sogenannte „Sell only“-Dienste oder auch Abhebungen beibehalten, damit die Anleger problemlos aus ihren Positionen aussteigen können. „Daher ist es wichtig, dass alle CASPs sorgfältig prüfen, ob ihre Dienstleistungen ein öffentliches Angebot im Sinne des MiCA darstellen“, so die ESMA.
Noch herrscht Verwirrung
Die Bestätigung der ESMA, dass die MiCA die Verwahrung sowie den Transfer von USDT nicht ausdrücklich verbietet oder einschränkt, während sie aber CASPs dazu rät, Abhebungen nach dem 31. März 2025 zu stoppen, mag aber durchaus für Verwirrung sorgen. Auch Juan Ignacio Ibanez, der Mitglied des Technischen Komitees der MiCA Crypto Alliance ist, hat bereits darauf hingewiesen, dass die von der MiCA ausgelösten Delistings von USDT durchaus Gegenstand einiger Debatten und Diskussionen waren. Jedoch ist die Verirrung über die MiCA Implikationen für Stablecoins, die nicht MiCA konform sind, aber nicht der einzige Bereich, der diskutiert wird.
Einige Branchenbeobachter haben schon auf Compliance Fragen hingewiesen, die sich daraus ergeben, dass MiCA einige relevante Branchenbereiche wie tokenisierte reale Vermögenswerte sowie Kryptowährungseinsätze anspricht und andere nicht. „Die ESMA und die nationalen zuständigen Behörden beobachten die Marktentwicklungen kontinuierlich, um einen geordneten Übergang zur MiCA-Regelung zu gewährleisten“, so einer der Sprecher der EMSA.
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