Mit Frankreich hat jetzt das erste große Land ein eigenes Gesetz für ICOs auf den Weg gebracht. Unternehmen wird es dabei sehr einfach gemacht ICOs durchzuführen.

In vielen Ländern, unter anderem auch Deutschland, wird darüber diskutiert ob Initial Coin Offerings (ICOs) mit den bestehenden Gesetzen vereinbar sind oder ob es neue Regulierungen dafür geben sollte. Frankreich ist da schon einen Schritt weiter und hat in der letzten Woche ein Gesetz verabschiedet das ICOs regulieren soll.

ICO Projekte haben dabei die Möglichkeit bei der Autorité des marchés financiers (AMF), also ähnlich der amerikanischen Börsenaufsicht (SEC) oder in Deutschland der BaFin, eine Lizenz zu beantragen. Die Bedingungen dafür sind relativ einfach gehalten. Wenn die Lizenz erteilt wird dann wird das ICO Projekt auf einer White List der AMF gelistet und hat darüber hinaus auch die Möglichkeit ein Bankkonto zu eröffnen. Die französischen Banken müssen dem Unternehmen dann also die Möglichkeit geben ein Konto zu eröffnen. Wichtig dabei zu wissen ist, dass die Prüfung durch die AMF freiwillig ist. ICO Projekte müssen also nicht zwangsläufig eine Lizenz erwerben.

Die Lizenz gibt es auch nur für Unternehmen, die einen Utility Token ausgeben. ICOs, die als Security Token eingestuft werden, müssen sich nach wie vor an die bestehenden Wertpapiergesetze halten. Für sie gilt das neue ICO Gesetz also nicht.

Wenn sich zeigen wird, dass die französische Variante gut funktioniert kann es auch sein, dass sich Deutschland und die EU an diesem Weg orientieren wird. Immerhin sind Utility Tokens eher mit Bonuspunkten vergleichbar. Daher ist es sicher nicht erforderlich, dass ICO Projekte bei der Ausgabe von Utility Token ähnliche bürokratische Hürden haben wie ein Security Token, der eher mit einem Wertpapier vergleichbar ist.

Letztendlich geht es den französischen Behörden aber darum die Anleger in ICOs zu schützen. Durch die White List soll gewährleistet werden, dass Betrugsfälle mit ICOs abnehmen.


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