Bitcoin-Steuer

Die französische Finanzkommission hat am Donnerstag, den 8.November, die Pläne der Aufsichtsbehörden unterstützt, die Kapitalertragssteuer auf Kryptowährungen mit der regulären Kapitalertragssteuer in Einklang zu bringen, berichtet Reuters.

Jeder aus dem Besitz von Kryptowährungen erzielte Gewinn wird derzeit mit 36,2 Prozent besteuert, Immobilienvermögen werden beispielsweise mit 30 Prozent besteuert. Durch die Änderung würde die Kapitalertragsteuer auf Kryptowährungen ebenfalls auf einen Pauschalsatz von 30 Prozent sinken.

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Dieser Änderungsantrag ist jedoch noch nicht rechtskräftig, zunächst wird er durch das Parlament gedrängt, um zu einem Gesetz zu werden. Damit dies geschieht, muss er in der endgültigen Aktualisierung der Budgetrechnung genehmigt werden. Laut Cointelegraph wird die Gesetzesvorlage, wenn sie genehmigt wird, ab dem 1. Januar nächsten Jahres in Kraft treten.

Frühere Berichte im April dieses Jahres deuteten an, dass die französischen Aufsichtsbehörden sogar in Erwägung gezogen haben, die Kapitalertragsteuer für Bitcoin von 45 Prozent auf 19 Prozent zu senken.

Derzeit ist der genaue Betrag, den ein Hodler (jemand, der Assets wie Kryptowährungen, Aktien, etc. hält anstatt zu verkaufen; Anm. d. Red.) zu zahlen hat, von seinem Einkommen abhängig und davon, ob sie Krypto-Trading privat oder geschäftlich betreiben. Wenn diese Änderung jedoch in Kraft tritt, gilt die pauschalierte Kapitalertragsteuer von 30 Prozent auf Erträge aus dem Krypto-Handel. Für manche ist diese Anpassung sicher von Vorteil, aber nicht für alle.

Französische Politiker haben sich sehr eingesetzt für ordentliche Regulierungen innerhalb des Kryptowährungsraumes. Im September dieses Jahres traten die französischen Aufsichtsbehörden aus eigenem Antrieb hervor, um die Internetnutzer des Landes vor betrügerischen ICOs zu schützen, obwohl bereits Forderungen nach einem einheitlichen europäischen Ansatz gestellt wurden.

 

Was ist nun die Kapitalertragsteuer?

Wenn Sie mit Ihrem Kapital einen Gewinn erzielen, sind sie automatisch der Kapitalertragssteuer unterlegen. Nehmen wir an, Sie besitzen einen Bitcoin im Wert von derzeit 6.500 $. Wenn dieses digitale Asset nach einiger Zeit auf 7.000 $ steigt und Sie Ihren Krypto-Coin mit einem Gewinn von 500 $ verkaufen, haben Sie einen Kapitalgewinn von 500 $ erzielt. Die Kapitalertragsteuer ist dann recht einfach. Der Prozentsatz dieses Gewinns (sprich: Kapitalgewinn) wird dann als KEst an das jeweilige Finanzamt gezahlt wird.
Wenn die neue Regelung in Frankreich verabschiedet wird, müssen Krypto-Händler 30 Prozent aller Kapitalgewinne zahlen, was einem Rückgang von 6,2 Prozent entspricht.

Kryptowährungen sind ein sehr volatiles, unreguliertes Investmentprodukt. Ihr Kapital ist im Risiko.

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Raphael Adrian

Nach dem Abschluss seines Journalismus Masters im Jahr 2013 arbeitete Raphael mehrere Jahre als freiberuflicher Journalist und Autor. In dieser Zeit spezialisierte er sich auf Finanzen, Business und Kryptowährungen. Seit November 2018 ist er als Chefredakteur bei Kryptoszene tätig. Seine Erfahrung im Bereich Investitionen und Handel gibt ihm eine solide Grundlage für die Analyse von Markttrends und das Treffen fundierter Investitionsentscheidungen. Dank seines Fachwissens in technischer und fundamentaler Analyse ist er in der Lage, profitable Geschäfte zu identifizieren und Risiken effektiv zu managen.

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