Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat weitere Untersuchungen zur Kryptowährung empfohlen und wird 2019 „eine Reihe von Maßnahmen“ für den Sektor durchführen. Dies wurde in ihrem jüngsten Bericht vom 9. Januar angekündigt.
In dem Dokument, das sich mit der „Anwendbarkeit und Eignung des EU-Rechts für Krypto-Vermögenswerte“ befasst, schien die EBA die Entwicklung neuer regulatorischer Rahmenbedingungen für den Block nicht eilig zu haben. Zusammenfassend heißt es:
„Krypto-Aktivitätsaktivitäten stellen normalerweise keine regulierten Dienstleistungen im Rahmen des EU-Bank-, Zahlungs- und E-Geld-Gesetzes dar. Dadurch bestehen für Verbraucher Risiken, die nicht auf EU-Ebene angesprochen werden.“
Abschließend heißt es:
„… [D] Die EBA empfiehlt der Europäischen Kommission, weitere Analysen durchzuführen, um die geeignete Gegenmaßnahmen auf EU-Ebene zu ermitteln.“
Die umfassendere Haltung der EU zu Kryptowährungen ist schwer einzuschätzen. Trotz zahlreicher Berichte zu verschiedenen Aspekten der Branche und ihrer Verwendung präsentieren die Beamten nach wie vor unterschiedliche Ansichten in der Öffentlichkeit.
Zudem soll die EBA den Behörden in den Mitgliedsländern helfen, über ihre Finanzaktivitäten einheitlicher zu berichten. Die Organisation betonte außerdem die Notwendigkeit von Transparenz und angemessener öffentlicher Warnung vor den Risiken der Kryptowährung.