Die Relevanz der Blockchain in der deutschen Politik wächst und wächst. Erst jüngst hat die Bundestagsfraktion der Union ein Grundlagenpapier zu einer deutschen Blockchain-Offensive vorgelegt und im Herbst will die Regierung ihr offizielles Programm dazu bekannt geben.
Auch auf Seiten der Wirtschaft wird das Thema Blockchain massiv vorangetrieben. Viele deutsche Konzerne beschäftigen sich bereits mit dem Einsatz der Technik in ihren Unternehmensprozessen.
Telekom und IOTA an Bord
Einige der Unternehmen haben sich schon dem Bundesverband Blockchain angeschlossen. Der gemeinnützige Verein wurde am 29. Juni 2017 gegründet und zählt inzwischen mehr als 80 Mitglieder. Dazu zählen etwa die Deutsche Telekom, die Krypto-Bank Bitwala, der Ableger des Fraunhofer Instituts FraunhoferFOKUS und Kryptowährungs-Organisationen wie Dash und IOTA.
Nun ist mit der Volksbank Mittweida die erste klassische Bank dem Verband beigetreten. Damit gewinnt das Thema Blockchain auch in der „alten“ Finanzwelt zunehmend an Relevanz. Ohnehin zeigt sich die Regionalbank sehr offen für neue Technologien und Wirtschaftsstrukturen.
Im November 2018 sorgte die Volksbank Mittweida für Aufsehen, weil sie ICOs den Zugang zu Geschäftskonten ermöglicht. Mitglieder des Bundesverbands Blockchain wie Iconiq Lab und Unibright haben inzwischen ein Konto bei der Bank. Derweil scheuen sich viele andere Banken aufgrund von Rechtsunsicherheiten noch davor, ICOs Konten anzubieten.
Die Mitglieder des Bundesverbands verfolgen sieben wesentliche Ziele:
1. Schaffung von innovationsfreundlicher Rechtssicherheit im zivilrechtlichen, steuerlichen und regulatorischen Bereich, um Deutschland als attraktiven Wirtschaftsstandort für das Blockchain Ökosystem zu etablieren.
2. Einsatz der Blockchain-Technologie im öffentlich-rechtlichen Bereich.
3. Bis 2020 soll mindestens ein öffentliches Register mit Blockchain-Technologie erprobt werden.
4. Staatliche Anerkennung von blockchainbasierten Vertrauensdiensten, Zeitstempeldiensten, Identitätsdiensten und elektronischen Signaturen
(iSd. eIDAS-Verordnung).
5. Gesetzlich vorgeschriebene Schnittstellen zur elektronischen Datenauskunft bzw. Datenbereitstellung an andere Marktteilnehmer sollen auch auf Basis der Blockchain-Technologie bereitgestellt werden dürfen.
6. Förderung von Ausbildung und Wissenschaft zum Thema Blockchain.
7. Bildung einer Blockchain-Enquete-Kommission zur Untersuchung, wie die Errungenschaften des demokratischen Rechtsstaats mit Hilfe der Blockchain-Technologie ins digitale Zeitalter transportiert werden können.
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