Wie aus einer veröffentlichten Anwort der Bundesregierung auf einer kleinen Anfrage der FDP-Fraktion hervorgeht, die am 4. Juli gestellt wurde, gibt es in Deutschland bisher keine offiziell zugelassene Kryptobörse.
Zwar würden drei Unternehmen in einem aufsichtsrechtlich abgesicherten Rahmen am Kryptomarkt agieren, die ihren Kunden den Kauf und Verkauf von digitalen Assets nach dem Kreditwesengesetz ermöglichen. Allerdings gibt es in Deutschland „kein lizensiertes Unternehmen, dass Kunden einen Handelsplatz im Sinne einer Börse oder eines multilateralen Handelssystems, über die eine Vielzahl von Dritten Kryptoassets untereinander handeln können, bereitstellen würde„, so die Bundesregierung in ihrer Antwort.
Dabei ist der Verweis auf das Kreditwesengesetz von entscheidender Bedeutung, da laut einem Urteil des Berliner Kammergerichts der gewerbsmäßige Handel von Kryptowährungen in Deutschland keine spezifische Erlaubnis erfordert. So gibt es im Land Geldautomaten, an denen Bitcoin (BTC) gekauft und verkauft werden kann – entgegen dem Wunsch der BaFin. Auch darauf weist die Bundesregierung in ihrer Antwort hin:
„Der gewerbliche Handel mit Kryptoassets, die keine Finanzinstrumente im Sinne des Kreditwesengesetzes sind, ist derzeit nicht erlaubnispflichtig.“
Auch wenn es hierzulande keine offizielle Kryptobörse gibt, ist der Handel mit Kryptowährungen dennoch möglich. Viele deutsche Krypto-Anleger erwerben ihre Krypto-Token etwa bei Bitcoin.de, Bitcoinmeister sowie bei zahlreichen anderen Börsen wie Coinbase.