In einem Artikel, der am 5. April veröffentlicht wurde, stellt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nach einem Fachgespräch mit Experten für Blockchain dahingehende Gesetztesänderungen in Aussicht.
Der Berichterstatter für Blockchain in der Arbeitsgruppe Digitale Agenda der Bundestagsfraktion, Thomas Heilmann, fasste die Ergebnisse des Gesprächs zusammen und erteilte der Politik den Auftrag, dass das Bürgerliche Gesetzbuch „digitalisiert“ werden müsse.
Beispielsweise sei die Schaffung einer “Digitalen Gesellschaft mit beschränkter Haftung” denkbar, welche die Rechtsfolgen – die sich aus dem Besitz eines digitalen Wertpapieres ergeben würde – festlegen könne.
Allerdings sehe die CDU/CSU Probleme im Zusammenhang mit der Blockchain-Technologie beim Thema Datenschutz, da die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) etwa einen konkreten Verantwortlichen für die Verarbeitung von Daten vorsehe, dieser jedoch bei einer dezentralen Ablage wegfällt.
Dazu stellte Nadine Schön, stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, folgendes klar:
„Wir wollen, wo nötig, Gesetze anpassen, damit die Blockchain-Technologie ihre Potenziale voll entfalten kann, und wir in Deutschland die Spitzenreiter sind. Die heute eingesammelten Empfehlungen werden wir in die Blockchain-Strategie, die die Bundesregierung bis zum Sommer erarbeitet, einspeisen. Außerdem soll es auf EU-Ebene ein Innovationsboard geben, dass die Evaluation der DSGVO innovationsoffenen vorbereitet.“
Noch gibt es keine konkrete Zielrichtung seitens der CDU/CSU-Fraktion. Dass die Politiker in Deutschland der Blockchain-Technologie im Grunde offen gegenüberstehen und für die voraussichtlich im Sommer kommende Blockchain-Strategie auch gesetzliche Änderungen in Erwägung ziehen, dürfte der lokalen Krypto-Community Hoffnung geben.