Der High Court in London gab 91.000 Klägern recht, die sich in einer Sammelklage gegen Volkswagen zusammenschlossen. Dies teilten Anwälte der Kläger am Montag mit. Das Gericht sehe es als erwiesen an, dass der VW-Konzern illegale Software in Fahrzeuge einbaute, um den Schadstoffausstoß bei Tests zu drücken. Ein VW-Sprecher betonte indes, dass die Wolfsburger erwägen, in Berufung zu gehen.
Ferner verwies Volkswagen darauf, dass das Gericht lediglich Vorfragen entschieden habe. Das Unternehmen vertritt die Auffassung, dass den Klägern kein Schaden entstanden sei. Wie hoch die Entschädigung ausfallen wird, soll in einem separaten Verfahren entschieden werden. Geklagt hatten Kunden von VW, Audi, Skoda und Seat.
Volkswagen Prozess macht deutlich, dass Diesel-Affäre noch nicht ausgestanden ist
Bei der verwendeten Software handele es sich um ein sogenanntes „Defeat Device“, so das Urteil. Durch diese Abschalteinrichtungen seien die Stickoxid-Messwerte nach unten frisiert worden. Nach Unternehmensaussagen sind weltweit 11 Millionen Dieselfahrzeuge davon betroffen. Bisher verbuchte Volkswagen bereits mehr als 30 Milliarden Euro an Rechtskosten, wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete.
Während in Großbritannien noch keine Einigung gefunden zu sein scheint, bietet Volkswagen in Deutschland einen Vergleich an. Kunden, welche einen Anspruch haben, sollen Einmalzahlungen zwischen 1.350 und 6.257 Euro erhalten. Hierfür sei es jedoch notwendig, bis zum 20. April auf der dafür eingerichteten Plattform angemeldet zu sein. Erste Entschädigungen sollen am 5. Mai ausgezahlt werden.
VW Aktien Kursentwicklung im Überblick
Unterdessen zeigt sich mit einem Blick auf die Aktienkurse eine leichte Erholung. Im Wochenrückblick schlägt der Zugewinn sogar mit 7,6 Prozent zu Buche. Nichtsdestotrotz: Innerhalb des letzten Monats büßten die VW Aktien 23,3 Prozent an Wert ein. Dass diese Entwicklung im Zusammenhang zu den Diesel-Prozessen steht, scheint allerdings ungewiss, vielmehr leidet Volkswagen, wie auch andere Vertreter der Autoindustrie, unter den jüngsten Auswirkungen der Corona-Pandemie.
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