Der Bitcoin ist in diesem Jahr kräftig gestiegen. So kostete ein BTC zum 1. Januar 2019 noch rund 3.700 Dollar und ist inzwischen knapp 12.000 Dollar wert. Das entspricht einem Kursanstieg von mehr als 200 Prozent.
Für Kriminelle ist die Kryptowährung ein interessantes Diebesgut. So hat die bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg errichtete Zentralstelle Cybercrime Bayern nun gegen einen 30-jährigen Münchner Anklage wegen Betrugs mit Bitcoins erhoben.
Krypto-Softwarefirma beklaut
Ein Mitarbeiter einer süddeutschen Firma, zu deren Geschäftsfeldern unter anderem der Betrieb von Servern und Software für den Handel mit Kryptowährungen zählt, hatte zuvor eine unrechtmäßige Transaktion von 29,6 Bitcoins auf einem der Server festgestellt. Zum Tatzeitpunkt waren die Bitcoins etwa 180.000 Euro wert. Heute wären es mehr als 300.000 Euro.
Durch den Täter wurden nach der Überweisung der Bitcoin auf eine eigene Wallet zahlreiche weitere Buchungen in mehreren Teilbeträgen auf weitere Wallets getätigt. Um die Nachverfolgung weiter zu erschweren und um außerhalb der öffentlich einsehbaren Blockchain zu bleiben, hat der Täter diese teilweise mit weiteren Nutzern direkt getauscht (Austausch der Private Keys, sog. off-ledger-transactions). Zusätzlich wurden ein Bitcoin-Mixer und weitere technische Verschleierungsmöglichkeiten wie IP-Adressen genutzt.
Täter handelte wahrscheinlich mit geklauten Bitcoins
Der identifizierte Tatverdächtige war vor der Tat als Systemadministrator bei der geschädigten Firma beschäftigt und hatte wenige Tage nach der Transaktion an einer speziellen Börse für Kryptowährungen mutmaßlich mit den abhandengekommenen Bitcoins gehandelt.
Er wurde aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Bamberg wegen des dringenden Tatverdachts des Computerbetrugs in Untersuchungshaft genommen. Im weiteren Verlauf der Ermittlungen räumte er die ihm zur Last gelegte Tat ein und half mit, einen Teil der „entwendeten“ Bitcoins wieder sicherzustellen, so dass der Haftbefehl Mitte Januar 2019 gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt wurde.
Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren
Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg hat wegen dieser Tat jetzt Anklage zum Schöffengericht des Amtsgerichts München erhoben. Sie legt ihm einen besonders schweren Fall des Computerbetrugs zur Last. Das Gesetz sieht hierfür eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Über die Zulassung der Anklage hat nun das Amtsgericht München zu entscheiden.
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