Anleger des Zahlungsdienstleisters Wirecard können die Sektkorken knallen lassen. Nachdem ein Prüfbericht das Unternehmen von Vorwürfen entlastet, schießt der Kurs um über 25 Prozent nach oben.
Großer Gewinner des Dax
Um 14:15 Uhr gestriger Zeit schnellte die Aktie von Wirecard an die 130-Euro-Marke heran. Vor Veröffentlichung des Prüfberichts lag der Kurs von Wirecard noch bei etwa 102,70 Euro. Der Trend der Wirecard-Aktie hat sich inzwischen jedoch wieder etwas abgeschwächt. Trotzdem hält sich das Papier weiter deutlich über der 120 Euro-Marke. Damit ist der Dax-Konzern der große Gewinner des gestrigen Handelstags an der Börse.
Zwischenzeitlich war Wirecard durch die Spekulationen um Bilanzfälschungen und weitere Vorwürfe erheblich unter Druck geraten. Die Aktie fiel zeitweise unter die Marke von 100 Euro. Anfang des Jahres stand Wirecard noch bei über 167 Euro je Aktie.
Die nun veröffentlichte Untersuchung der Kanzlei Rajah & Tann LL.P. Singapore bezieht sich auf Vorwürfe hinsichtlich bestimmter Transaktionen und Corporate Governance Fragen bei verschiedenen Wirecard Tochtergesellschaften in Asien, die durch einen Hinweisgeber in Singapur ausgelöst wurden.
Keine Korruption nachweisbar
Die Kanzlei kommt zu dem Ergebnis, dass Wirecard im Geschäftsjahr 2017 zwar einen Umsatz von 2,5 Millionen Euro fälschlicherweise verbucht hat, dies aber im Rahmen des Konzernabschlusses 2018 rückwirkend für 2017 korrigiert wurde. Weiterhin, wurde während des Geschäftsjahres 2018 ein Vermögensgegenstand von drei Millionen Euro für einen Zeitraum von einer Woche fälschlicherweise bilanziert, was sich aber nicht im Jahresabschluss 2018 auswirkt. Zudem wurden Entwürfe von Verträgen vorbereitet und im Namen der Gesellschaft unterschrieben, jedoch nicht abgeschlossen.
Beweise für so genanntes „round-tripping“ oder Korruption hat die Kanzlei ebenfalls nicht gefunden. Die Kanzlei teilt weiter mit, dass sich aus den Untersuchungen auch keine Erkenntnisse über eine strafrechtliche Verantwortung in Bezug auf die Konzernzentrale von Wirecard in München/Aschheim ergeben haben. Nur einzelne lokale Angestellte in Singapur können sich möglicherweise nach lokalem Recht strafbar gemacht haben.
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