Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (SEC) hat nun eine Zivilklage gegen zwei ICOs eingereicht, weil die Tokenverkäufe nicht registriert wurden, heißt es in einer offiziellen Pressemitteilung vom 16. November.Werbung In der Mitteilung erklärt SEC, dass dies einer der ersten Fälle sei, in denen ICO-Unternehmen ihre Tokensales nicht gemeldet und somit die Registrierungsvorschriften verletzt haben. Die Unternehmen CarrierEQ Inc. (Airfox) und Paragon Coin Inc. haben im letzten Jahr Tokensales durchgeführt. Dabei hat das Bostoner Startup-Unternehmen Airfox Tokens im Wert von rund 15 Millionen US-Dollar verkauft, um die Entwicklung eines tokenbasierenden „Ökosystems“ zu finanzieren, welches hauptsächlich in Schwellenländern zum Einsatz kommen soll. Paragon Coin Inc. nahm rund 12 Millionen US-Dollar ein, um die Entwicklung von Blockchain-Technologie für die Cannabis-Industrie zu unterstützen. Nun haben sich die ICO-Startups mit der Börsenaufsicht auf eine Entschädigungszahlung geeinigt. Laut heutigem Bericht des Wall Street Journals müssen beide Unternehmen jeweils eine Geldstrafe in Höhe von 250.000 US-Dollar bezahlen, zudem sind sie dazu verpflichtet alle betroffenen Investoren zu entschädigen, die bei den illegalen Tokensales teingenommen haben. Des weiteren müssen sie ihre ICO-Tokens als Wertpapiere registrieren sowie für mindestens ein Jahr regelmäßige Berichte an die Börsenkommission übermitteln. Diese Maßnahmen, welche den Anlegerschutz gewährleisten, werden auch bei Börsengängen (Initial Public Offerings, IPOs) angewandt. Airfox und Paragon stimmten den Bedingungen zu, ohne die Behauptungen zu bestreiten. Kryptowährungen sind ein sehr volatiles, unreguliertes Investmentprodukt. Ihr Kapital ist im Risiko.