Im Jahr 2018 investierten mehr Anleger in Kryptowährungen als jemals zuvor. Ob wohl jeder auch weiß, was man in der Steuerklärung zu beachten hat? Da Kryptos mittlerweile laut dem Bundesfinanzministerium (BMF) „den Charakter eines Zahlungsmittels innehaben“ – sprich, wie physisches Geld funktionieren – , „sind diese auch als solches zu verstehen“. Mit anderen Worten, auch für Kryptowährungen gelten gesetzliche Bestimmungen, besonders wenn es um steuerliche Abgaben aus Erträgen von Krypto-Investments geht.
Die wichtigsten Steuertipps für Krypto-Trader
1. Wie werden Krypto Trades steuerlich geltend gemacht?
Wie sollen Trades aus Kryptogeschäften abgerechnet werden? Als Möglichkeit gibt es beispielsweise FIFO – First in, first out. Das bedeutet, die zuerst gekaufte Kryptowährung wird auch zuerst verkauft. Beispiel: Im Januar 2017 wurden Bitcoin im Wert von 1000 Euro gekauft, und im September BTC im Wert von 3000 Euro. Wenn man danach seine Bitcoins verkaufen möchte, müssen dies diejenigen sein, die im Januar eingekauft worden sind.
Als Alternativen darf man seine Bilanz aber auch nach anderen Verfahren kalkulieren: Last-in-First-out (LIFO), Highest-in-First-out (HIFO), sowie Lowest-in-First-out (LOFO). Wenn man allerdings eine Methode ausgewählt hat, muss diese auch für alle Folgejahre eingehalten werden.
Übrigens: Veräußerungsgewinne trägt man auf der Steuererklärung unter ‚Sonstige Einkünfte‘ mit dem Begriff „Anlage SO“ ein
2. Längerfristige Anlagen können sich rechnen
Hält man die Kryptowährung weniger als ein Jahr, muss der Gewinnzuwachs mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz (+ Solidaritätszuschlag) versteuert werden. Wenn man nach einem Jahr aus dem Privatbesitz verkauft, ist der Gewinn beim Verkauf steuerfrei, solange man die Coin nicht verliehen hat.
Vorsicht bei der Leihe. Wenn man Kryptogeld verliehen hat, sind die Gewinne aus dem Verkauf erst nach einer Haltefrist von ganzen 10 Jahren steuerfrei. Wenn innerhalb der Frist verkauft wird, wird der Gewinn ebenfalls nach dem persönlichen Einkommenssteuersatz (+Soli) versteuert. Wenn man durch den Verleih von Kryptos Zinsen erwirtschaftet, sind diese mit 25 Prozent zu besteuern, sofern die Einnahmen (Zinseinnahmen inbegriffen) für Alleinstehende über 801 Euro pro Jahr liegen.
3. Kryptowährungen Minen – auch hier fallen Steuern an
Miner sind laut Gesetz gewerblich tätig, und müssen auch ein solches Gewerbe anmelden, um legal Kryptowährungen schürfen zu können. Sie können auf der Steuererklärung Betriebsausgaben angeben und haben bei der Gewerbesteuer einen Freibetrag in Höhe von 25.500 Euro pro Jahr. Alle Verkäufe, die innerhalb eines Jahres getätigt werden, sind mit 25 Prozent zu besteuern
Das waren die wichtigsten Regelungen mit Bezug auf Krypto-Steuern in der schnellen Zusammenfassung. Auf der offiziellen Webseite des BMF gibt es noch weitere Hinweise zu diesem Thema.
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