Wie die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) am 16. Mai in einer Pressemitteilung bekanntgab, hat sie den Handel mit binären Optionen für Kleininvestoren teilweise verboten sowie Differenzgeschäfte (CFDs) mit Kryptowährungen wie Bitcoin (BTC) massix eingeschränkt.
Am 9. Mai wurde die Verordnung 118 über Maßnahmen der Produktintervention (FMA-PIV) im Bundesgesetzblatt kundgemacht, bei der Anbieter von CFDs (Contracts for Differences) mit Kryptowährungen von ihren Kunden künftig einen sogenannten Ersteinschuss „der durch den Hebelkontrakt entstehenden finanziellen Verpflichtung“ einfordern.
Mit der neuen Maßnahme setzt die FMA die von der europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA (European Securities and Markets Authority) eingeführten Regelungsmaßnahmen gegen binäre Optionen und CFDs in nationales Recht um.
Seit dem 15. Mai 2019 ist die FMA-PIV offiziell in Kraft und laut der Finanzmarktaufsicht „auf binäre Optionen sowie finanzielle Differenzgeschäfte anwendbar, die ab dem 30. Mai 2019 in oder aus Österreich vermarktet, vertrieben oder verkauft werden„.
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