Die erzielten Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen sind steuerpflichtig. Das entschied der Bundesfinanzhof vor rund zwei Wochen. Das Gericht bestätigte außerdem die Spekulationsfrist von zwölf Monaten. Nun blicken offenbar auch US-Amerikaner einer Krypto-Steuer entgegen. So soll die Regierung um Präsident Joe Biden eine 30 % Steuer auf Mining-Erlöse in Erwägung ziehen.Werbung Klare Regelungen zur Versteuerung von Krypto Gewinnen Die USA zielen mit ihrem Vorschlag explizit auf Mining-Erlöse ab. So ist zunächst nicht vom Einkommen die Rede, sondern vom Energieverbrauch. Die 30 % sollen demnach direkt an den Verbrauch gekoppelt werden, was die Kosten unabhängig von Gewinn oder Verlust für Bitcoin Miner um rund ein Drittel in die Höhe treiben würde. Eine offizielle Bestätigung oder gar ein Gesetzesentwurf liegen allerdings noch nicht vor. https://twitter.com/TimoThisis/status/1634043901844520961 Ganz anders die Situation in Deutschland. Hier hat der Bundesfinanzhof inzwischen ein endgültiges Urteil gefällt. Dabei handelt es sich um die höchste Gerichtsinstanz auf dem Gebiet Steuern und Zollrecht. Er gehört zu den obersten fünf Gerichtshöfen im Land. Vor rund zwei Wochen entschied das Gericht erstmalig über die steuerlichen Regelungen in Bezug auf Kryptowährungen. Aus dem veröffentlichten Urteil geht hervor, dass die Gewinne aus dem Kauf und Verkauf von Bitcoin und Co. der Einkommenssteuer unterliegen. Demnach wird diese Steuer bei einer erwirtschafteten Rendite, die sich Händler auszahlen lassen, fällig. Begründet wird dieses Urteil damit, dass die Kryptowährungen eine virtuelle Währung sind, die als Zahlungsmittel genutzt werden können und einen Kurswert besitzen. Durch den Kauf und Verkauf auf den Handelsplattformen unterliegen sie den „privaten Veräußerungen“ der Besitzer, welche unter die Einkommenssteuer fallen.Grund für den Prozess: Ein anonymer Kläger Der Prozess, aufgrund dessen dieses Urteil gefällt wurde, begann bereits im Jahr 2017. Ein Kläger, der in dem Urteil nicht namentlich genannt wird, hatte mit Bitcoin, Ethereum und Monero einen Gewinn von 3,4 Millionen Euro erzielt. Diesen hatte er dem Finanzamt auch über die Steuererklärung im selben Jahr gemeldet, weigerte sich bisher jedoch für den Krypto-Handel Steuern zu bezahlen. Er begründet sein Handeln damit, dass die Coins lediglich Algorithmen sind und nicht als Wirtschaftsgüter gelten. Zweimal ging das Verfahren zunächst vor Gericht. Im Jahr 2021 entschied bereits das Finanzamt Köln, dass der Kläger die Steuern zahlen müsse. Im Anschluss schaltete sich das Bundesfinanzministerium ein. Es entschied, dass Kryptowährungen als „andere Wirtschaftsgüter“ anzusehen sind. Demnach fallen sie laut Gesetz unter die Einkommenssteuern. Bürger, die zu dieser Steuer verpflichtet sind, müssen ihre Gewinne also in der Steuererklärung angeben. Der Bundesfinanzhof unterstreicht die Bedeutung der Wirtschaftsgüter. Technische Details, wie diese also entstehen oder miteinander verbunden sind, haben auf die Gewinne im Endeffekt keine Wirkung. Dazu schreiben die Verantwortlichen: „Entgegen der Auffassung der Kläger seien technische Details virtueller Währungen ‑‑etwa soweit sie in einem sogenannten „Whitepaper“ als der Verfassung einer Blockchain beschrieben seien‑‑, für die Wirtschaftsguteigenschaft nicht von Relevanz. Da der Kläger im Streitfall die maßgeblichen Kryptowährungen BTC, ETH und XMR angeschafft und innerhalb der Haltefrist veräußert habe, sei der hieraus erzielte Gewinn nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG im Rahmen der Besteuerung zu erfassen.“ Wichtig ist der Zeitpunkt des Verkaufs: Es gilt die 12 Monatsregelung Mit diesem Urteil wird der Krypto-Handel für die deutschen Trader um einiges teurer. Wer jedoch einige Dinge beachtet, könnte sich in Zukunft dennoch vor der Absage schützen. Das Gericht entschied nämlich, dass es auch hier eine Spekulationsfrist geben soll. In dem veröffentlichten Urteil wird der Zeitraum festgelegt, in dem diese Regelung gilt. „In seiner Stellungnahme vertritt das BMF die Auffassung, dass virtuelle Währungen („Currency bzw. Payment-Token“) als „andere Wirtschaftsgüter“ i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG anzusehen seien. Gewinne aus der Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen Einheiten einer virtuellen Währung ‑‑im Streitfall BTC, ETH und XMR‑‑ seien Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne der genannten Vorschrift, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr betrage. Bei der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus den genannten virtuellen Währungen liege auch kein strukturelles Vollzugsdefizit vor.“ Das bedeutet, wer seine Coins nur elf Monate lang hält und anschließend wieder verkauft, muss den Gewinn nicht versteuern. Da hier die Regelung der Spekulation gilt. In Anbetracht des kurzzeitigen Haltens der Token war zum Zeitpunkt des Kaufs die Rendite also noch nicht sicher. Jetzt Kryptowährungen kaufen Das könnte deutsche Trader bald erwarten: Regulierungen und starke Kontrollen Dieses Urteil unterstreicht die Meinung einiger Finanzexperten. Unter anderem bemängeln sie die schwachen Regulierungen. Der Handel mit Kryptowährungen verlaufe in Deutschland wie im „wilden Westen“. Das sagte der deutsche Finanzexperte Jan Pieter Krahnen in einem Interview gegenüber der Tagesschau. Er beschreibt, dass die Kryptowelt derzeit eine Art „Schattenbanksystem“ ist. Momentan weist weder der Handel noch die Börsen, auf denen die Coins gekauft werden können, Regulierungen auf. Krahnen ist dafür, dass baldige Regulierungen stattfinden. Er geht nicht davon aus, dass diese den Handel und die Weiterentwicklung einschränken würden. Er ist der Meinung, dass die Nutzer durch sie geschützt wären. Betrügerische Absichten im Handelsangebot würden durch die Gesetze nicht mehr möglich sein. Weiter beschreibt er, dass die Regulierungen zu mehr Vertrauen in die Kryptowährungen führen könnte. „Eine staatliche Regulierung würde dagegen erreichen, dass Anleger den ihnen angebotenen Produkten und Handelsstrukturen wesentlich stärker vertrauen können. Dadurch kann man vermuten, dass einem regulierten Kryptofinanzmarkt eine größere Bedeutung zukommen könnte – er würde eine Förderung erfahren.“ Deutschland hat bisher noch keine großen Schritte in Richtung Regulierungen oder Steuern in Bezug auf den Krypto-Handel gemacht. Es ist es gut möglich, dass das gestrige Urteil dafür den Startschuss gibt. Bitcoin und Co. – die aktuellen Kursentwicklungen Der Bitcoin stieg in den vergangenen 24 Stunden erneut um starke zehn Prozentpunkte an, nachdem er gestern kurzzeitig gesunken war. Heute liegt er bei 24.437 USD. Die Marktkapitalisierung ist auf 480 Milliarden Euro gestiegen. Auch Ethereum kann sich heute über einen leichten Kursanstieg freuen. Nachdem er gestern fast auf die Marke von 1.500 Euro gesunken war, stieg er heute auf 1.554 Euro. Das Handelsvolumen befindet sich aktuell bei 190 Milliarden Euro. Der Binance Kurs bewegte sich in den vergangenen sieben Tagen sehr volatil. In den vergangenen 24 Stunden blieb der Preis jedoch relativ konstant bei 286 Euro. Das Handelsvolumen des viertstärksten Coins liegt derzeit bei 345 Millionen Euro. Die Marktkapitalisierung hält sich ebenfalls stabil bei 45,1 Milliarden Euro. Jetzt Kryptowährungen kaufen Kryptowährungen mit Potenzial 2023 Sortiere Bestbewertet Neueste All zu Love Hate Inu Brandneuer 100x Meme Coin mit Vote-to-Earn KonzeptAm 08.03.2023 gestartetes und vielversprechendes Presale ProjektLHINU Token günstig im Vorverkauf zu erwerbenLangfristige Investitionen bringen Renditen von bis zu 1.400% 5 NO CODE REQUIRED NO CODE REQUIRED ZU Love Hate Inu Mehr Info Zeige Weniger Ihr Kapital ist im Risiko. zu FightOut Move to Earn Mechanismus mit RewardsMetaverse Coin seit 14.12.2022 im PresaleVerbindung von digitalen und körperlichen ElementenBlockchain-basiertes E-Sport-System 5 NO CODE REQUIRED NO CODE REQUIRED ZU FightOut Mehr Info Zeige Weniger Ihr Kapital ist im Risiko. Kryptowährungen sind ein sehr volatiles, unreguliertes Investmentprodukt. Ihr Kapital ist im Risiko.