Die letzte Steuererklärung gerade erledigt oder in den letzten Zügen? Die Wohlfühlzone für die Dokumentationspflicht von Krypto-Gewinnen schrumpft rasant ab 2026. Mit DAC8 startet 2026 der EU-weite Datenaustausch über Transaktionen, 2027 zieht die OECD global nach. Für Anleger bedeutet das: Ohne lückenlose Dokumentation und klare Prozesse wird es eng.
- DAC8 ab 1. Januar 2026: EU-weit automatische Meldung von Krypto-Daten durch Dienstleister.
- Weltweit ab 2027: OECD-Standard CARF bringt grenzüberschreitenden Informationsaustausch zu Krypto-Transaktionen.
- Deutschland konkret: BMF-Schreiben vom 6. März 2025 bestätigt nach wie vor die Einjahresfrist (privat); präzisiert Staking/Lending, Airdrops, Forks samt Nachweispflichten.
- Freigrenzen: 1.000 € für private Veräußerungsgeschäfte; 256 € bei sonstigen Leistungen.
- Politikdebatte: In Verhandlungen 2025 stand die Abschaffung der Einjahresfrist samt höherer Abgeltungsteuer im Raum, wurde aber nicht beschlossen.
Weltweite Regelwerke für Krypto-Steuern
Mit DAC8 vollzieht die EU den größten Transparenzschritt seit Einführung der Bankenmeldungen: Krypto-Dienstleister(Reporting Crypto-Asset Service Providers, RCASPs) müssen ab 1. Januar 2026 Kundendaten und Transaktionssummen erfassen und an die nationalen Behörden melden; diese tauschen die Informationen innerhalb von neun Monaten aus – für das erste Meldejahr 2026 also bis 30. September 2027. Das Ziel ist Steuerflucht zu erschweren und grenzüberschreitende Sachverhalte automatisiert sichtbar zu machen.
Parallel hebt die OECD den Standard auf Weltebene: Unter dem Crypto-Asset Reporting Framework sollen die ersten Datenaustausche 2027 beginnen (spätestens 2028). Damit wird der Informationsfluss zu Krypto-Transaktionen nicht an der EU-Außengrenze enden.
Ein nüchterner Überblick, welche Handelsplätze 2025 unter harten KYC-, Verwahr- und Gebührenregeln überzeugen, findet sich in unserem Krypto-Börsen Vegleich 2025 – hilfreich, um die eigene Exchanges im Sinne von DAC8/CARF zu überprüfen. Und gerade wer verstärkt dezentral handelt, sollte die steuerliche Einordnung im Blick behalten; ein Einstieg ins Thema liefert unser Dezentrale Börsen Vergleich 2025.
Für Deutschland gilt das BMF-Schreiben
Das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 aktualisiert die Grundsätze zur Ertragsteuer von Kryptowerten (Update zur Fassung vom 10. Mai 2022).
Für Privatanleger bleibt die Einjahresfrist zentral: Gewinne aus dem Verkauf sind steuerfrei, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als 12 Monate liegen – auch wenn die Coins zwischenzeitlich für (passives) Staking oder Lending genutzt wurden. Verkäufe innerhalb der Frist sind als private Veräußerungsgeschäfte steuerpflichtig.
Das Schreiben präzisiert außerdem die Behandlung von Lending, Masternodes, Airdrops und Hard Forks. Airdrops können – je nach Gegenleistung – als sonstige Einkünfte gelten; bei Hard Forks wird die Zurechnung der Anschaffungskosten und die Fristberechnung erläutert.
Freigrenzen: Seit dem Veranlagungszeitraum 2024 gilt bei privaten Veräußerungen eine Freigrenze von 1.000 €. Wird diese überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig. Für sonstige Einkünfte (z. B. Airdrop-Leistungen, Staking– oder Lending-Erträge im Privatvermögen) bleibt die Grenze bei 256 € pro Jahr.
Dokumentationspflicht steigt spürbar an
Das BMF zieht die Nachweislatte spürbar höher:
- Transaktionsübersichten & Steuerreports: Börsen/Wallet-Provider stellen CSV/PDF-Exports bereit; private Anbieter erzeugen Steuerreports, auf deren Plausibilität die Finanzämter abstellen können. Nutzer müssen Einstellungen (z. B. FIFO) und Bewertungsgrundlagen offenlegen; fehlende Daten gehen zu Lasten des Steuerpflichtigen.
- Mitwirkung & Aufbewahrung: Behörden können CSV-Dateien, Screenshots von Wallets/Exchanges und weitere Belege anfordern; sind Grundlagen nicht ermittelbar, erfolgt Schätzung. Für betriebliche Fälle gelten zusätzlich Vorgaben wie Unveränderbarkeit, Prozessdokumentation, usw.
Praxistauglich wird das durch Tools, die vollständige Steuerreports nach deutscher Rechtslage erzeugen wie zum Beispiel CoinTracking. Entscheidend ist Datenvollständigkeit über alle Wallets/Exchanges hinweg – sonst kippt die Plausibilität.
Politische Debatte über Abschaffung der Einjahresfrist abgelehnt
In den Koalitionsverhandlungen 2025 kursierten Vorstöße, die Einjahresfrist abzuschaffen und Krypto-Erträge wie Kapitalerträge zu behandeln – inkl. Debatte über eine Anhebung der Abgeltungsteuer auf 30 %. Das Thema sorgte für breite Resonanz, ist aber (noch) nicht Gesetz geworden. Für Anleger zählt also nach wie vor: Status quo gilt, bis ein Gesetzgebungsverfahren etwas anderes beschließt.
Politischer Druck auf Krypto ist längst kein Einzelfall mehr. Lies hier Muss MicroStrategy 19 Mrd. US-Dollar Steuern zahlen?
Was das für Anleger 2025/2026 konkret bedeutet
Transparenz wird zur Pflichtübung. Mit DAC8 (EU) und CARF (global) entsteht ein Meldesystem, das Auslandsbörsen nicht mehr zum blinden Fleck macht. Wer bislang dachte, Handelsgewinne „auswärts“ seien faktisch unsichtbar, muss ab 2026/2027 mit systematischem Datenaustausch rechnen.
Deutschland bleibt (vorerst) bei der Einjahresregel. Wer über 12 Monate hinaus hält, realisiert weiterhin steuerfreie Gewinne im Privatvermögen – Finnanzierung, Staking/Lending-Zwischennutzung und Fork/Airdrop-Sonderfälle inklusive, sofern die BMF-Vorgaben eingehalten und sauber belegt werden. Kurzfristige Trades fallen unter die 1.000-€-Freigrenze. Aber Achtung es handelt sich hier um eine Freigrenze, kein Freibetrag. Heißt Gewinne darüber hinaus werden voll versteuert.
Dokumentation entscheidet. Wer Transaktionshistorien lückenlos sichert (Exports, Wallet-Nachweise, Kurszeitpunkte) und plausible Steuerreports liefert, reduziert Rückfragen und Schätzrisiken – das BMF sagt das ausdrücklich.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuerberatung dar; individuelle Sachverhalte sollten mit einer/m Steuerberater:in geklärt werden.
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