Aus einem Bericht des Nachrichtenportals Globe vom 21. Mai geht hervor, dass ein israelisches Gericht kürzlich entschieden hat, Bitcoin (BTC) als Vermögenswert einzustufen anstelle einer Währung. Das Urteil hat auch zur Folge, dass Erträge aus dem Verkauf von Kryptowährungen unter die Kapitalertragssteuer fallen.
Noam Copel, Geschäftsführer des Blockchain-Startups DAV und Beklagter in den Fall, hatte 2011 Bitcoin erworben und durch den zwei Jahre später erfolgen Verkauf einen Gewinn von etwa 2,9 Mio. US-Dollar gemacht.
Copel argumentierte, dass Bitcoin als Fremdwährung betrachtet werden sollte, da potentielle Gewinne aus den volatilen Krypto-Kursen nicht steuerlich geltend gemacht werden müssten. Das israelische Finanzamt entgegnete daraufhin, dass vollwertige Währungen nach israelischem Recht physisch manifestiert sein müssten, um diesen Status gerecht zu werden.
Der zuständige Richter in dem Fall, Shmuel Bornstein, fällte schließlich das Urteil, dass Copel nicht ausreichend nachweisen konnte, dass BTC die Bedingungen einer Fiatwährung erfüllt und diese als Alternative zum physischen Geld ablösen könnte. Allerdings räumte Bornstein ein, dass sich diese Einschätzung künftig ändern könnte. Sein Urteil würde sich lediglich auf den „momentanen Stand“ beziehen.
Nun muss Copel Steuern aus dem Wertzuwachs im Wert von 830.000 US-Dollar abführen. Der Unternehmer hat jedoch das Recht, Berufung einzulegen, wodurch das Verfahren an den israelischen Bundesgerichtshof weitergeleitet werden würde.
Photo by mohamed_hassan (Pixabay)
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