Die Organe der Europäischen Union nehmen Googles Geschäftspraktiken derzeit genau unter die Lupe. Dies bestätigte die EU-Kommission am Wochenende gegenüber „Reuters„. Es seien bereits Fragebögen an den US-Konzern verschickt worden. Bereits in der Vergangenheit wurde Google von der EU zu Strafzahlungen in Milliardenhöhe aufgefordert.
Konkret untersuchen die EU-Wettbewerbshüter, ob Google (und Facebook) ihre Marktmacht missbrauchen. Die Europäische Union möchte erfahren, inwiefern Google die Daten erhebt und ob dies den Wettbewerb einschränkt. Man konzentriere sich hierbei unter anderem auf das Targeting bei Werbungen, Login-Dienste, lokale Suchdienste sowie auf den Chrome-Browser. Das Unternehmen habe mit der Beantwortung der Fragen bis zum siebten Januar Zeit.
Einfluss von Google noch größer, als EU-Kommission derzeit konstatiert?
Um die Fakten in Erfahrung zu bringen, befragen die EU-Wettbewerbshüter nicht nur die Unternehmen Google und Facebook selbst, sondern auch deren Konkurrenten. Geht es nach den Chefs von Idealo, Billiger.de und Ladenzeile.de, dann ist der Sachverhalt klar: Diese fordern, dass man „Google endlich in die Schranken weisen“ müsse. Insgesamt haben 41 Preisvergleichsdienste Beschwerde eingereicht. Diese sind der Auffassung, dass Google seinen eigenen Preisvergleichsdienst bevorzuge und diesen bei den Suchergebnissen ganz oben platziere. Der Chef der Internetseite „Kelkoo“, Richard Stables, ist der Auffassung, dass die EU schockiert wäre, wenn sie wüsste, wie umfangreich die Datenerhebungen von Google tatsächlich sind.
Google Nachricht mit Auswirkung auf Börsenkurs?
In den letzten zwei Jahren seien seitens der EU rund 8 Milliarden Euro an Strafen an Google verhängt worden. Ob dies jedoch zu einer Änderung der Konzernpolitik geführt hat und inwiefern die Aktienkurse davon berührt sind, scheint ungewiss.
Die Alphabet bzw. Google Aktien haben im Wochenrückblick zwar um 2,25 Prozent an Wert eingebüßt. Ob dies jedoch unmittelbar mit den Untersuchungen der Europäischen Kommission zusammenhängt, kann bis dato nicht belegt werden.