Kryptowährungen werden nicht nur bei Privatanlegern, sondern auch bei institutionellen Anlegern immer beliebter. Bitcoin & Co. etablieren sich zunehmend als seriöse Anlage-Instrumente. Trotzdem gibt es immer noch die andere Seite der Medaille: So werden Kryptowährungen von Kriminellen dank ihrer Anonymität gerne für illegale Aktivitäten genutzt. Dazu zählt auch Geldwäsche.
Die Fraktion Die Linke wollte genauer wissen, wie es um dieses Thema in Deutschland bestellt ist und hat eine Kleine Anfrage bei der Bundesregierung gestellt. Die Linke hatte sich diesbezüglich nach Geldwäscherisiken und Verbraucherschutz im Zusammenhang mit der Blockchain-Technologie erkundigt.
Zahl der Verdachtsfälle verdreifacht
Laut der Antwort der Bundesregierung hat die zuständige Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen im vergangenen Jahr 573 entsprechende Geldwäscheverdachtsmeldungen erhalten. Das ist ein enormer Anstieg in den vergangenen zehn Jahren. So waren es im Jahr 2009 nur 63 Verdachtsmeldungen. In den vergangenen Jahren stieg die Zahl deutlich an. 2014 waren es erstmals über 100 Verdachtsmeldungen. Bis 2017 stieg die Zahl dann über 200. Trotzdem fällt der Anstieg zwischen den Jahren 2017 und 2018 gravierend aus. Die Zahl der Verdachtsmeldungen hat sich fast verdreifacht.
Die alarmierende Situation scheint jedoch erkannt. So heißt es in der Antwort der Bundesregierung weiter, dass davon auszugehen ist, dass notwendige Regulierungsmaßnahmen eingeleitet werden. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) habe dementsprechend am 9. Januar 2019 eine Empfehlung zu ICOs und Kryptoassets veröffentlicht, in der sie Handlungsbedarf und mögliche Lösungsansätze für einen europaweiten Umgang mit Krypto-Token darlege. Regulierungsmaßnahmen könnten demnach eingeleitet werden, sobald die neue Zusammensetzung der Europäischen Kommission nach der Europawahl abgeschlossen ist.
Risikoanalyse von Kryptowährungen
Auch auf nationaler Ebene scheinen die Maßnahmen voranzuschreiten. Man beschäftige sich derzeit im Rahmen der nationalen Risikoanalyse mit der Nutzung von virtuellen Währungen zur Geldwäsche und zur Terrorismusfinanzierung. Ergebnisse würden in den nächsten Monaten veröffentlicht, heißt es von der Bundesregierung. Die Bundesfinanzaufsicht scheint die Vorfälle ebenfalls genauer unter die Lupe zu nehmen. So habe die BaFin im Jahr 2017 40 und im Jahr 2018 190 Einzelfallprüfungen im Zusammenhang mit ICOs durchgeführt.