Wie die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich am 27. Mai in einem Bericht veröffentlichte, sprach sich Vitas Vasiliauskas, ein Mitglied des Rates der Europäischen Zentralbank (EZB), für Zentralbank-Digitalwährungen (CBDC) aus und nannte deren Vorteile, wobei er auch zur Vorsicht mahnte.
Vasiliauskas, der auch Präsident der litauischen Zentralbank ist, tätigte die entsprechenden Aussagen auf der „Reinventing Bretton Woods„, als er seine Rede unter dem Titel „Weiche Landung für die Weltwirtschaft“ hielt. Dabei ging er speziell auf Zentralbank-Digitalwährungen ein und auf die Frage, ob diese für jeden verfügbar oder nur auf Großanleger ausgerichtet sein sollte.
So meinte das EZB-Ratsmitglied, dass man CBDCs als Zahlungsmittel, Tauschmittel und Wertaufbewahrungsmittel nutzen könnte, wodurch sie den Eigenschaften des herkömmlichen Zentralbankgeldes nahekommen würden, ohne dass sie als typische Kryptowährung klassifiziert werden. Er schlug vor, dass beispielsweise eine frei verfügbare Zentralbank-Digitalwährung („Retail CBDC”) für die breite Öffentlichkeit zugänglich wäre, während eine sogenannte „Wholesale CBDC“ nur auf Finanzinstitute und institutionelle Investoren zugeschnitten wäre.
Durch die Nutzung von CBDCs würden sich verschiedene Vorteile wie eine verbesserte Effizienz bei Zahlungen sowie eine Verminderung der Risiken für die Kreditvergabe und Liquidität ergeben, so Vasiliauskas. Zudem könnte die „Retail CBDC“ den Wirkungsgrad der von den Zentralbanken gelenkten Geldpolitik verbessern, was sich wiederum positiv auf die Zinsen auswirken würde. Gleichzeitig warnt er:
„Die Umlaufmenge des Bargelds geht in einigen Ländern zurück. Dies könnte dazu führen, dass einige Menschen in Zukunft zwangsläufig auf einen Dienstleister zugreifen müssen, um überhaupt Zahlungen tätigen zu können. Dies würde verstärkte finanzielle Exklusion zur Folge haben.“
Somit könnte eine frei verfügbare Zentralbank-Digitalwährung sicherstellen, dass die Bevölkerung einen Zugang zu Geld hat, was auch zur Beibehaltung der Stabilität des Finanzsystems beitragen würde. Abschließend mahnt Vasiliauskas, dass CBDCs unbedingt die Anforderungen zur Bekämpfung von Geldwäsche (AML) erfüllen sollten – vor allem dann, wenn eine Zentralbank-Digitalwährung auf Anonymität und Datenschutz ausgerichtet ist.