Wie das deutsche Bundesfinanzministerium am 8. März in einer offiziellen Mitteilung bekanntgab, wurde ein Ecktpunkte-Papier herausgegeben, in dem die regulatorische Behandlung von elektronischen Wertpapieren sowie Krypto-Tokens besprochen wird.
Das Hauptziel des Eckpunkte-Papiers, welches bereits am 7. März veröffentlicht wurde, ist es, Deutschland als FinTech-Standort voranzubringen. Im Zuge dessen soll das deutsche Recht nun für elektronische Wertpapiere geöffnet werden, zunächst werden jedoch nur elektronische Schuldverschreibungen eingeführt. Die Einführung elektronischer Aktien soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
In Bezug auf Krypto-Tokens heißt es im Dokument, dass diese nicht unter das Wertpapiergesetz fallen, da sie nicht als Wertpapiere eingestuft werden. Dennoch sollen Regulierungsvorschriften für digitale Tokens formuliert werden, da Initial Coin Offerings (ICO) – die als Krypto-Tokens eingestuft werden – in der Vergangenheit oft ein Risiko für Anleger darstellten.
Im weiteren Verlauf wird das Bundesfinanzministerium gemeinsam mit dem Bundesjustizministerium die vorgeschlagenen Maßnahmen im Eckpunkte-Papier auswerten, um anschließen einen Referentenentwurf daraus zu erarbeiten.
Erst kürzlich kündigte die Bundesregierung an, bis Mitte 2019 eine Blockchain-Strategie zu veröffentlichen. Verantwortlich für die Strategie-Entwicklung sind das Finanzministerium und Wirtschaftsministerium, später sollen auch andere relevante Ministerien zu Ausarbeitung beitragen.