Die Staatsanwaltschaft Frankfurt verhängte Bußgelder in Höhe von 15 Millionen an die Deutsche Bank. Dies teilte die Anklagebehörde am Freitag mit. Vor etwas mehr als einem Jahr begannen die Ermittlungen in der Zentrale der Deutschen Bank wegen des Geldwäsche-Verdachts. Der Vorwurf der Staatsanwälte: das Geldinstitut habe Verdachts-Meldungen von Geldwäsche zu spät abgegeben.
Im Fokus der Ermittler: zwei Mitarbeiter der Deutschen Bank
Insbesondere zwei Angestellte des Instituts waren im Visier der Staatsanwaltschaft. Diese hätten Kunden dabei geholfen, Off-Shore-Gesellschaften in Steuerparadiesen zu gründen und Gelder rein zu waschen, so die Vorwürfe. Die Ermittlungen gegen die Mitarbeiter wurden jedoch mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Für Jörg Eigendorf, seines Zeichens Konzernsprecher der Deutschen Bank, ein voller Erfolg: es sei klar, dass kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten von den Mitarbeitern festgestellt wurde. Insgesamt sei das Verfahren nun eingestellt worden, welches die Deutsche Bank „im vergangenen Jahr sehr belastet hat“.
Dennoch wurde das Bußgeld verhängt, welches das Institut auch akzeptiert. Mitarbeiter hätten ihre Pflichten verletzt, zudem sei der Personalbestand im Bereich Geldwäsche-Prävention zu niedrig gewesen. Die „Süddeutsche Zeitung“ spricht davon, dass die Deutsche Bank ein schwerwiegendes juristisches Problem losgeworden sei.
Deutsche Bank News ohne signifikante Auswirkung auf Börsenkurs
Ungeachtet der Meldung rund um die einvernehmliche Entscheidung zwischen der Deutschen Bank und der Staatsanwaltschaft, machten die Aktienkurse der Deutschen Bank keine nennenswerten Sprünge. Zu Börsenbeginn am Freitag dem sechsten Dezember notierten die Deutsche Bank Aktien bei 6,50 Euro. Bei Handelsschluss belief sich der Wert des Wertpapiers auf 6,52 Euro. Für das Geldinstitut mag das Ende des Prozesses eine Erleichterung sein – für jene, die Deutsche Bank Anteile in ihrem Aktiendepot halten, scheint das Resultat jedoch keine Auswirkung zu haben.
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