Der australische Informatiker Craig Wright muss vor einem Gericht in Florida eine Liste mit der in seinem Besitz befindlichen Bitcoin Adressen vorlegen. Der selbsternannte Satoshi Nakamoto wird nun von Dave Kleimann verklagt. Grund dafür ist ein angeblicher Diebstahl von 500.000 bis 1 Million Bitcoin. Wo sich die fragliche BTC Summe befindet, ist noch nicht klar.

Craig Wright behauptet Satoshi Nakamoto, der Begründer des Bitcoins, zu sein. Zusammen mit Dave Kleimann soll er die altbekannte Kryptowährung konzipiert und dabei Coins beiseite geschafft haben. Nachdem Wright sich lange Zeit dagegen gewehrt hatte seine Bitcoin Bestände bis zum 31. Dezember 2013 aufzulisten, hat das Gericht diesen Schritt nun erzwungen. Auch zu den „blinden Investmentfonds“ muss sich Wright äußern. Es wird vermutet, dass er dort seit dem Jahr 2011 seine digitalen Coins lagert.

Dies ist aber längst nicht das einzige Gerichtsverfahren, in dem sich Wright wiederfindet. Denn der Australier verklag laut einem Bericht von Decrypt Roger Ver, den Geschäftsführer von Bitcoin.com, wegen Verleumdung. In einem YouTube Video soll Ver Wright einen Krypto Betrüger genannt haben. Das besagte Video wurde mittlerweile vom Streaming Dienst gelöscht. Dies ist nur eines von vielen Verfahren mit denen Wright versucht die Krypto Community davon zu überzeugen, dass er der Bitcoin Begründer ist. Auch den Podcast Moderator Peter McCormack hat es bereits getroffen.

Ein zähes Spiel für die Krypto Community

Was die Krypto Fans besonders interessieren dürfte ist, ob Craig Wright nun tatsächlich Satoshi Nakamoto ist. Handfeste Beweise hat der Angeklagte bisher nicht vorbringen können. Vielmehr hält er die Krypto Community mit einer Reihe gefälschter Beweise hin. Dabei sollte es für den wahren Satoshi Nakamoto keineswegs eine Schwierigkeit darstellen seine Identität zu beweisen. Das aktuelle Gerichtsverfahren in Florida dürfte allerdings einige Details über Wright ans Tageslicht bringen, die möglicherweise auch die Frage um die Identität von Satoshi Nakamoto ein stückweit klären. Zumindest könnte nach dem Verfahren eine Person mehr als Bitcoin Urheber ausgeschlossen werden.

Photo by WilliamCho (Pixabay)

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Jasmin Fuchs

Jasmin Fuchs hat einen Abschluss in Sprachwissenschaft und eine Ausbildung in Informationstechnologie und IT-Management erfolgreich abgeschlossen. Sie ist seit vielen Jahren an der Entwicklung von Kryptowährungen und der Blockchain-Technologie interessiert und verfolgt aufmerksam neue Märkte und Investitionsmöglichkeiten. Ihr primäres Ziel besteht darin, den Lesern eine detaillierte Kenntnis der Branchensprache und Terminologie zu vermitteln und ihnen nützliche Anlagestrategien zur Verfügung zu stellen.

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