- EU-Datenschutzrichtlinien sorgen für Empörung
- Public Keys könnten als personenbezogene Daten gelten
- Blocktrainer klärt: kein direkter Angriff auf Bitcoin, Leitlinien betreffen primär zentrale Blockchain-Dienstleister
- Ein generelles Bitcoin-Verbot ist faktisch und juristisch nicht umsetzbar
Eine neue Datenschutz-Leitlinie des EDSA hat jüngst zu einem Aufschrei in der Kryptoszene geführt: Datenschutz vs. Dezentralität: Droht Bitcoin das Aus in Europa? Was wirklich hinter dem vermeintlichen Bitcoin-Verbot steckt
“Europa könnte Bitcoin unwideruflich illegal machen”
„Europa könnte Bitcoin unwiderruflich illegal machen“ – diese Schlagzeile machte die Runde, nachdem Alexandre Stachtchenko von Paymium via X vor einem möglichen EU-Verbot gewarnt hatte. Grund sei ein neuer Gesetzesentwurf des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA), der sich mit der Blockchain-Technologie und Datenschutz auseinandersetzt.
🚨 Alerte réglementaire — Bitcoin risque l’illégalité de fait en Europe 🚨
Si les Guidelines du Comité Européen de la Protection des Données (EDPB en anglais) sont confirmées dans leur version finale, il n’existera plus aucun usage de Bitcoin 100 % conforme au droit européen.👇… pic.twitter.com/0N5qrW4kVg
— Alexandre ‚unhosted‘ Stachtchenko (@StachAlex) May 5, 2025
Der Kern des Problems: Datenschutzrichtlinien
Im Zentrum steht ein Entwurf vom April 2025, der sich dem Umgang mit personenbezogenen Daten auf Blockchains widmet. Besonders heikel seien dabei die Public Keys. Die sollen dann als personenbezogene Daten gelten, wenn sie Rückschlüsse auf natürliche Personen zulassen.
Das große Problem dabei ist, dass durch unser Datenschutzgesetz DSGVO vorgesehen ist, dass Personen ein Recht auf das Löschen personenbezogener Daten haben. Aber das ist schließlich bei öffentlichen Blockchains wie Bitcoin technisch so gar nicht möglich.
Die logische Konsequenz scheint also? Blockchain löschen! Tatsächlich heißt es in der EDSA-Leitlinie:
„Das Löschen von Daten auf individueller Ebene in einer Blockchain kann eine Herausforderung darstellen und erfordert ad-hoc entwickelte Architekturen. Wenn die Löschung nicht von vornherein berücksichtigt wurde, kann es erforderlich sein, die gesamte Blockchain zu löschen.“
Man will also eine gesamte Blockchain löschen, da einzelne Blöcke nicht gelöscht werden können. Was ein absurdes Szenario. Denn Bitcoin ist gerade wegen seiner Unveränderlichkeit so resistent gegenüber Eingriffen. Aber kann die EU Bitcoin wirklich verbieten, nur weil die Blöcke nicht löschbar sind?
Juristische Lage zu einem Bitcoin-Verbot in der EU: Was ist überhaupt geregelt?
Es handelt sich nur um einen Entwurf des EDSA, also keine rechtsverbindliche Verordnung. Bis zum 9. Juni 2025 lief die öffentliche Konsultation, Änderungen sind also weiterhin möglich.
Viel wichtiger für Krypto in der EU ist, was in der MiCAR-Verordnung steht, denn das ist das eigentliche Regelwerk der EU zu Kryptowährungen und dort ist Bitcoin als zulässiges Asset anerkannt.
Blocktrainer klärt auf: kein Verbot für Bitcoin
Der Bitcoin-Spezialist und Experte Roman Reher hat die Debatte auf seinem Youtube-Kanal Blocktrainer sachlich eingeordnet und die Wogen geglättet.
Laut Aussagen aus seinem Video richtet sich die EDSA-Leitlinie keinesfalls an dezentrale Protokolle wie Bitcoin, sondern explizit an zentrale Dienstleister, die personenbezogene Daten auf manipulierbaren Blockchains verarbeiten. Wer also als Anbieter auf eine Blockchain setzt, bei der Nutzerinformationen nicht mehr gelöscht oder anonymisiert werden können, hat künftig wohl mehr Probleme, die Datenschutzrichtlinien einzuhalten.
Bitcoin als dezentrales, zensurresistentes Netzwerk ist jedoch alldem nicht wirklich betroffen. Der Code kennt keine juristischen Hintertüren. Laut Reher liegt genau darin der Unterschied: Die Löschpflicht, um die es in der DSGVO geht, trifft Anbieter. Jedoch keine Nutzer, keine Nodes und zuletzt auch nicht das Netzwerk. Ein Bitcoin-Verbot, wie es medial kolportiert wurde, ist daher weder technisch durchsetzbar noch juristisch realistisch.
Blocktrainer merkt außerdem an: Die Behörden in Brüssel wissen das auch. Die Vorstellung, die EU könne per Datenschutzregulierung den Stecker bei Bitcoin ziehen, ist laut Reher schlicht absurd. Regulierungsfantasie versus technische Realität.
Fazit
Panik ist hier ganz klar fehl am Platz. Auch wenn Datenschutzthemen künftig mehr Relevanz bekommen werden. Der Entwurf zeigt lediglich, dass zentrale Blockchain-Anwendungen, die personenbezogene Daten speichern, künftig datenschutzkonform gestaltet werden müssen.
Bitcoin, als dezentrales System, das keine identifizierbaren Daten verarbeitet, bleibt davon unberührt. Weder ein Verbot noch eine Einschränkung ist aktuell in Sicht, auch wenn EU-Vorgaben künftig für Krypto-Dienstleister strenger werden dürften.
Für Anleger, die sich nicht verunsichern lassen wollen, lohnt weiterhin der Blick auf vielversprechende Kryptowährungenoder auf Projekte mit starkem Wachstumspotenzial; insbesondere im Hinblick darauf, welche Kryptowährung explodieren könnte.
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