Lange beobachtete die BaFin die Finanzierungsrunden für Krypto-Startups nur aus der Distanz. Jetzt ging sie einen wichtigen ersten Schritt weiter. Erstmals gab die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einem deutschen Unternehmer grünes Licht für einen Wertpapierhandel mit der Blockchain-Technologie. Das Berliner Startup Bitbond darf sogenannte tokenisierte Schuldverschreibungen anbieten. Das meldete das Handelsblatt am Sonntag.
Security Token Offerings lösen die ICO als Finanzierungsmodell zusehends ab
Radoslav Albrecht gründete Bitbond 2013. Das Unternehmen vergibt Kredite an Selbstständige und Kleinunternehmer weltweit. Das Besondere: Bitbond konvertiert Euro und Dollar der Kreditgeber in Kryptowährungen, und tauscht sie dann wieder gegen die Landeswährung der Kreditnehmer um. Das Angebot sei dadurch „schneller und günstiger, als wenn wir das klassische Zahlungsverkehrssystem nutzen“, erklärte Bitbond-Chef Radoslav Albrecht der Zeitung. Rund 3.300 Kredite über insgesamt mehr als 15 Millionen Euro habe das Unternehmen auf diese Weise bereits vermittelt, so Albrecht.
Eine Bafin-Erlaubnis zur Anlagevermittlung erhielt Bitbonds schon im Sommer 2016. Jetzt benötigt das Startup neues Geld, und hat sich für die Kapitalaufnahme für einen Security Token Offering entschieden (STO). STOs finden zur Zeit immer öfter statt. Sie bieten Anlegern dank regulierter Verfahren deutlich mehr Sicherheit als die unregulierten ICOs, die den Krypto-Markt lange bestimmten. Bereits Ende 2017 warnte die Bafin vor den erheblichen Risiken, die für ICO-Investoren bestehen. Der Behörde zufolge informierten die Anbieter „oft objektiv unzureichend, unverständlich oder gar irreführend“. Betrugsfälle prägten das öffentliche Bild.
Bitbond möchte mit seinem STO mindestens 3 bis 5 Millionen Euro umsetzen, angestrebt sei aber mehr, so Albrecht. Bis zu 100 Millionen Euro will das Unternehmen für seine Expansion und neue Kredite einsammeln. Dafür sei Bitbond auch mit verschiedenen Banken über zusätzliche Finanzierungsoptionen bereits im Gespräch.
Paradigmenwechsel in der Digitalisierung der Unternehmensfinanzierung
Bitbond wolle sich von den bisherigen Projekten absetzen, heißt es im Handelsblatt. Weil die angebotenen BB1-Token als Wertpapiere eingestuft werden, musste die Firma einen regulären Prospekt erstellen. Dieser wurde durch die Bafin bestätigt. Eine Sprecherin der Behörde sagte der Zeitung: „Nach unserer derzeitigen Rechtsauffassung sind tokenisierte Namensschuldverschreibungen als Wertpapier zu klassifizieren.“ Dabei werde „ein Instrument, das inhaltlich als Vermögensanlage ausgestaltet ist, in Form eines frei übertragbaren und handelbaren Tokens digitalisiert“. Für die Anerkennung durch die Bafin musste Bitbond einen regulären Prospekt erstellen.
Die neue Haltung der Bafin stelle für blockchainbasierte Finanzierungsmodelle einen „Paradigmenwechsel“ dar, schreibt das Handelsblatt. Bitbond-Anwalt Eric Romba zufolge sei die Verbriefung über das reguläre Prospekt bislang das größtes Hemmnis für die Digitalisierung der Unternehmensfinanzierung gewesen. Mit der Tokenisierung ändere sich dies: „Der Token auf der Blockchain fungiert als Legitimationsnachweis für die Forderungsinhaberschaft und übernimmt damit die Aufgabe der herkömmlichen Urkunde“, sagte Romba zum Handelsblatt.
Wichtig zu wissen: Die Bafin prüft nicht, ob das Geschäftsmodell eines Startups tragfähig ist. Sie beurteilt lediglich die Angaben im Prospekt auf ihre Vollständigkeit, ihre Verständlichkeit und ihre Kohärenz. Den vollständigen Beitrag kannst du hier nachlesen.
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