Der Fahrdienstleister Lyft ist fulminant an der New Yorker Börse gestartet, war aber nach kurzer Zeit schon wieder unter den Ausgabepreis gesunken. Hat Morgan Stanley etwas mit dem Kurseinbruch zu tun?

Der IPO von Lyft war spektakulär. Der Fahrdienstleister und wichtigste Wettbewerber von Uber, das ebenfalls einen Börsengang plant, stieg kurz nach seiner Ausgabe von 72 US-Dollar je Stück bereits auf über 87 Dollar an. Damit stieg die Marktkapitalisierung von Lyft auf 24,3 Milliarden Dollar. Doch der anfängliche Hype verpuffte schnell. Der Trend von Lyft zeigte in den folgenden Tagen deutlich nach unten und unterschritt zeitweise sogar den Ausgabepreis.

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Lock-Up-Vereinbarungen missachtet?

Nun hat sich Lyft wieder gefangen und konnte seinen Wert seit dem Tiefpunkt am 2. April wieder kontinuierlich steigern. Doch warum war der Kurs überhaupt so stark eingebrochen? Lyft wurde auf einen Bericht in der New York Post aufmerksam, wonach Morgan Stanley schon vor dem Börsengang ein Short-Produkt an Investoren verkauft haben soll.

Auf diesem Weg soll das amerikanische Investmentbanking- und Wertpapierhandelsunternehmen Anlegern dabei geholfen haben, auf einen Rückgang der Lyft-Aktienkurse zu setzen. Und dass, obwohl solche Aktivitäten aufgrund von Lock-Up-Vereinbarungen, die den Verkauf von Papieren vor dem Debüt der Aktie regelt, eigentlich gar nicht zulässig waren. Pikant dabei: Morgan Stanley zeichnet sich für den bevorstehenden Börsengang von Lyft-Konkurrent Uber verantwortlich.

Ist an dem Bericht etwas dran? Lyft nahm den Artikel in der New York Post zum Anlass, Morgan Stanley in einem Brief zu seiner Rolle bei der Vermarktung bestimmter Produkte an Investoren im Zuge des Börsengang von Lyft zu befragen. Der Fahrdienstleister forderte die Investmentbank dazu auf, schriftlich zu erklären, ob sie die gebotene Sorgfaltspflicht eingehalten hätten und behielt sich in dem Schreiben, das von CNBC überprüft wurde, weitere Rechtsmittel vor.

Morgan Stanley dementiert Berichte

Ein Sprecher von Morgan Stanley wies die Vorwürfe gegenüber CNBC zurück, kurzfristig „Druck“ auf die Lyft-Aktie ausgeübt zu haben. So habe das Unternehmen „keinen Verkauf, Leerverkauf, Absicherung, Swap oder Transfer von Risiko oder Wert, der mit Lyft-Aktien verbunden ist, direkt oder indirekt für einen Lyft-Aktionär vermarktet oder ausgeführt“, der gegen eine Lyft-Lock-up-Vereinbarung verstoße.

Es bleibt abzuwarten, ob damit das letzte Wort in dem Fall gesprochen ist.

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Steffen Bösweich

Steffen hat Medien, Politik und Kulturwissenschaft studiert und nebenher bereits erste Erfahrungen im Print-, Radio- und Hörfunkjournalismus gesammelt. Nach seinem Studienabschluss hat er seine Journalistenausbildung in einem Verlag für Wirtschaft & Sport absolviert. Dem Wirtschaftsjournalismus ist er auch bei seinen weiteren Tätigkeiten als Redakteur stets treu geblieben und verfügt inzwischen über mehr als zehn Jahre Berufserfahrung.

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