Institutionelle Krypto-Verwahrung mit Hardware-Wallet und sicherem Tresor

SEC-Vorsitzender Paul Atkins hat seinen Mitarbeiterstab beauftragt, einen Vorschlag zu erarbeiten, der Anlageberatern unter bestimmten Bedingungen die direkte Selbstverwahrung von Krypto-Assets erlauben würde. Atkins stellte die Initiative am 14. September beim Solana Policy Institute Summit vor. Ein formaler und verbindlicher Vorschlag liegt bislang jedoch nicht vor.

Ergänzend könnten staatlich zugelassene Trust-Gesellschaften künftig als Verwahrer für Berater und regulierte Fonds fungieren. Damit soll eine seit Jahren offene Frage im US-Wertpapierrecht adressiert werden. Die Initiative betrifft damit sowohl die direkte Verwahrung durch Anlageberater als auch die mögliche Rolle staatlicher Trust-Gesellschaften in der institutionellen Krypto-Verwahrung.

  • Selbstverwahrung: Anlageberater könnten Krypto-Assets unter bestimmten Bedingungen direkt verwahren, statt jedes Asset einem externen qualifizierten Verwahrer zu überlassen.
  • Trust-Gesellschaften: Staatlich zugelassene Trust-Gesellschaften könnten als Verwahrer für Berater und regulierte Fonds auftreten.
  • Status: Verbindliches Recht ist die Initiative noch nicht. Ein nächster formeller Schritt wäre eine offizielle Regelsetzung durch die SEC.

Was Selbstverwahrung konkret bedeuten würde

Im Kern soll geklärt werden, ob Anlageberater digitale Assets direkt verwahren dürfen, auch wenn diese für regulierte Fonds gehalten werden. Selbstverwahrung bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Berater die Verwahrung selbst übernimmt, statt die Vermögenswerte zwingend einem externen qualifizierten Verwahrer zu überlassen.

Die Frage ist für die praktische Ausgestaltung der Krypto-Verwahrung relevant, weil für bestimmte Assets nicht zwingend ein qualifizierter Drittverwahrer verfügbar ist. Der von Atkins angestoßene Prozess soll daher prüfen, unter welchen Bedingungen eine direkte Verwahrung durch Berater möglich sein könnte und welche Funktion alternative Verwahrstrukturen übernehmen können.

Atkins ordnete die Custody-Initiative als eine von drei Säulen eines umfassenderen Krypto-Regulierungsrahmens ein. Neben der Verwahrung nannte er das vorgeschlagene Regulation Crypto Assets sowie die Modernisierung der Transfer-Agent-Regeln als weitere Bausteine. Die jetzige Initiative folgt einer Überprüfung der SEC-Custody-Regeln, die im August auch dem Weißen Haus vorlag.

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Bedeutung für Vermögensverwalter bleibt vorerst offen

Sollte der Vorschlag Gestalt annehmen, könnte er klären, welche Institutionen digitale Assets für registrierte Anlageberater und Investmentfonds halten dürfen. Damit stünde eine Frage im Mittelpunkt, die für die Infrastruktur regulierter Krypto-Angebote von Bedeutung ist.

Wie sich eine spätere Regel konkret auf Vermögensverwalter und deren Krypto-Allokationen auswirken würde, bleibt bis zu einer formalen Regelsetzung offen. Auch die Rolle staatlich zugelassener Trust-Gesellschaften als Verwahrer für Berater und regulierte Fonds ist noch nicht abschließend geregelt.

Frühere Auseinandersetzungen über Krypto-Custody-Regeln hatten die Stellung dieser Trust-Gesellschaften bereits zu einem zentralen Streitpunkt innerhalb der SEC gemacht. Die laufende Prüfung knüpft damit an eine länger bestehende regulatorische Debatte über die Anforderungen an die Verwahrung digitaler Vermögenswerte an. Ein unmittelbarer Freibrief für institutionelle Selbstverwahrung ist die Ankündigung nicht.

Ausblick: CLARITY Act scheitert vorerst im Senat

Der nächste Meilenstein wäre eine formale Regelsetzung durch die SEC. Ein verbindlicher Selbstverwahrungsvorschlag liegt weiterhin nicht vor. Parallel drängte Atkins den Kongress, den CLARITY Act voranzubringen. Am 15. September scheiterte im Senat jedoch eine Verfahrensabstimmung zu dem Gesetzentwurf mit 49 zu 50 Stimmen; erforderlich waren 60 Stimmen.

Damit bleibt der CLARITY Act nach der gescheiterten Abstimmung politisch in der Schwebe, während die Custody-Frage über den regulären SEC-Prozess weiterläuft. Parallel soll das am 18. August vorgeschlagene Regulation Crypto Assets ein auf Krypto-Assets zugeschnittenes Angebotsregime schaffen. Vorgesehen sind mögliche Ausnahmen für Angebote bis 5 Millionen US-Dollar über vier Jahre oder bis 75 Millionen US-Dollar je Zwölfmonatszeitraum, jeweils vorbehaltlich von Offenlegungspflichten.

Die dritte von Atkins genannte Säule betrifft die Modernisierung der Transfer-Agent-Regeln. Diese Vorgaben wurden seit den späten 1970er- und frühen 1980er-Jahren kaum aktualisiert und betreffen unter anderem elektronische Kommunikation, Aufzeichnungen und Blockchain-Technologie. Für die Selbstverwahrung bleibt entscheidend, ob und in welcher Form die SEC aus der laufenden Prüfung eine formale Regelsetzung entwickelt.

Quelle: Coinspeaker

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