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Der elektronische Geschäftsverkehr hat in den letzten Jahren stark zugenommen – immer mehr Privatpersonen und Unternehmen tätigen Einkäufe über das Internet. Das sorgt einerseits für mehr Sicherheit, andererseits wird der elektronische Geschäftsverkehr von manchen Unternehmen auch dazu genutzt, der Mehrwertsteuer zu entgehen.

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Laut der EU-Kommission kommt es dadurch zu jährlichen Mehrwertsteuerausfällen in Milliardenhöhe. Um das zu verhindern und einen fairen Wettbewerb aufrecht zu erhalten, plant die Europäische Union, bis 2024 ein zentrales elektronisches Zahlungsinformationssystem einzuführen. Was es mit dem neuen Zahlungssystem auf sich hat und welche Maßnahmen auf Zahlungsdienstleister warten, verratet dieser Artikel. 

Warum wird ein neues elektronisches Zahlungsinformationssystem eingeführt?

E-Commerce und bargeldloses Bezahlen haben den Handel revolutioniert – eine breite Palette von Waren und Dienstleistungen aus aller Welt sind leicht zugänglich. Doch mit dem stetigen Wachstum von E-Commerce nehmen auch Probleme wie die Abgabenhinterziehung zu. Denn während die Mitgliedstaaten beim traditionellen grenzüberschreitenden Handel mit Waren und Dienstleistungen Mehrwertsteuern und Zölle erheben, führt der E-Commerce zu großen Mehrwertsteuerausfällen.

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Bislang sind Verbraucher nicht dazu verpflichtet, Einkäufe im Internet aufzuzeichnen. Da die Informationen zu den Zahlungen per Kreditkarte oder ähnlichen Zahlungsmitteln fehlen, kann die Steuerbehörde bislang Mehrwertsteuerbetrug auch nicht verhindern. Aus diesem Grund sieht die EU-Kommission vor, die Zahlungsdienstleister stärker einzubinden.

Über das neue elektronische Zahlungssystem, das Central Electronic System of Payment Information (CESOP), sollen bestimmte Informationen zu den Zahlungen im Bereich der Mehrwertsteuer in einer zentralen Datenbank gespeichert werden. Das soll den Steuerbehörden dabei helfen, Mehrwertsteuerbetrug besser aufzudecken. 

Wer ist von der Änderung betroffen?

Ungefähr 90 % aller getätigten Online-Käufe laufen über Dritte wie Online-Plattformen, Zahlungsdienstleister oder andere Zwischenhändler ab. Sie verfügen durch die Involvierung über entscheidende Informationen, die bei Ermittlungen im Verdachtsfall helfen können. Daher ist für die Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs im E-Commerce eine effektive Zusammenarbeit zwischen Zahlungsdienstleister und Steuerbehörden entscheidend.

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Zahlungsdienstleister sollen der Finanzverwaltung Zugang zu wichtigen Informationen aus der Lieferkette verschaffen, die sie dann für die Ermittlungen im E-Commerce verwenden können. In und außerhalb der EU wurden Zahlungsdaten bereits von verschiedenen Finanzverwaltungen für die Ermittlung im E-Commerce verwendet – mit Erfolg. 

Nach aktuellem Stand gilt die Meldepflicht für Zahlungsdienstleister, die gemäß der Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) als solche gelten. Dabei inbegriffen sind etwa Kreditinstitute, E-Geld-Institute, Postscheckämter sowie Zahlungsinstitute. Die Betroffenheit ist dabei unabhängig von Zahlungsinstrument, daher ist sowohl der klassische Bankzahlungsverkehr mit Überweisungen, Lastschriften oder Kreditkartenzahlungen sowie Institute mit alternativen Bezahlmethoden betroffen. 

Diese Änderungen warten auf Zahlungsdienstleister

#1 Aufzeichnung von Informationen

Durch das neue Gesetz werden Zahlungsdienstleister dazu verpflichtet, bestimmte Informationen bei grenzüberschreitenden elektronischen Zahlungen aufzuzeichnen und diese an die nationalen Steuerbehörden weiterzuleiten.

Diese Aufzeichnung erfolgt allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen: So muss es sich zum einen um einen grenzüberschreitenden Zahlungsvorgang handeln und zum anderen müssen die Daten erst gespeichert werden, wenn mehr als 25 Zahlungsvorgänge an denselben Zahlungsempfänger getätigt wurden.

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Zu den Informationen, die aufgezeichnet werden müssen, gehören der Name des Zahlungsempfängers bzw. der Name des Unternehmens, die Adresse, der IBAN und die Mehrwertsteueridentifikationsnummer. Ebenso müssen das Datum und die Uhrzeit der Transaktion, der jeweilige Betrag, die Währung sowie Ursprungs- und Bestimmungsmitgliedstaat der Zahlung aufgezeichnet werden.

#2 Weiterleitung von Informationen

Mit dem neuen Gesetz zielt die EU-Kommission darauf ab, Mehrwertsteuerbetrug im elektronischen Geschäftsverkehr weitgehend zu verhindern.

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Damit das geschehen kann, werden die Zahlungsdienstleister dazu verpflichtet, die aufgezeichneten Informationen an die jeweiligen nationalen Steuerbehörden weiterzuleiten, sofern die Informationen mit mutmaßlichem Mehrwertsteuerbetrug in Verbindung stehen. Die Steuerbehörden sollen durch die Informationen besser und schneller bei Verdachtsfällen agieren können.

#3 Aufbewahrung der Informationen

Zahlungsdienstleister werden dazu verpflichtet, die Informationen zu den Transaktionen über drei Kalenderjahre aufzubewahren. Über den Zeitraum haben die Mitgliedstaaten Zeit, Kontrollen wirksam durchzuführen. So kann bei mutmaßlichen Fällen von Mehrwertsteuerbetrug zügig ermittelt werden oder Mehrwertsteuerbetrug von Firmen komplett aufgedeckt werden. Dadurch sollen die Mitgliedstaaten weiter bei Bekämpfung von Steuerbetrug unterstützt werden.

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Kritik

Kritik kommt unter anderem von Datenschützern, denen die Aufzeichnungen der Transaktionen zu weit geht. Die EU-Kommission verweist indes darauf hin, dass die Zahlungsdaten lediglich den lokalen Steuerbehörden weitergegeben werden. Nur Eurofisc-Verbindungsbeamte sollen mit den Zahlungsinformationen in Kontakt kommen, und auch ausschließlich nur für die Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs.

Ebenso kritisiert wird, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen wahrscheinlich zu einem größeren Verwaltungsaufwand und aufgrund der neuen Aufzeichnungspflichten zu höheren Kosten für Zahlungsdienstleister führen wird. Um der neuen Meldepflicht nachzukommen ist es nämlich erforderlich, neue Verwaltungssysteme einzurichten. Betroffene Unternehmen sollten auch erwägen, mit der Einrichtung bereits zu beginnen, damit diese rechtzeitig einsatzbereit sind.

Fazit

Die EU-Kommission möchte bis 2024 eine zentrales elektronisches Zahlungsinformationssystem einführen, um Mehrwertsteuerbetrug im E-Commerce zu bekämpfen.

Im Zentrum steht dabei eine stärkere Einbindung von Dritten, wie Zahlungsdienstleister, und deren Zusammenarbeit mit nationalen Steuerbehörden. Zahlungsdienstleister werden demnach dazu verpflichtet, bei bestimmten grenzüberschreitenden Transaktionen Zahlungsinformationen aufzuzeichnen, zu speichern, und im Verdachtsfall an die Steuerbehörden weiterzuleiten. Ob das neue Zahlungsinformationssystem zu den erhofften Erfolgen führt, wird sich in Zukunft zeigen.

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Sebastian Schuster

Sebastian Schuster ist spezialisiert auf Kryptowährungen und Kursanalysen von Aktien. Schon früh beschäftigte er sich mit Finanzmarketing und entschloss sich darauf, sein Hobby zum Beruf zu machen, indem er Banking und Financing studierte. Er hat hauptberuflich bei einer einflussreichen Finanzberatungsfirma als Analyst gearbeitet und schrieb regelmäßig für Kryptoszene.de, indem er Charts von Aktien und Kryptowährungen analysierte. Danach entschloss er sich freiberuflich aber in Vollzeit bei Kryptoszene.de anzufangen und ist bis jetzt als einer der Hauptautoren hier tätig.

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